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SWK 8, 10. März 2019, Seite 421

Erstattung von Abzugsteuern und Beantragung von Befreiungsbescheiden bei Arbeitskräfteüberlassung

Elektronische Vorausmeldung nunmehr verpflichtend

Paul Hollaus

Durch die Neueinfügung von § 240a BAO im Jahressteuergesetz 2018 und die darin normierte Verordnungsermächtigung kam es mit Verordnung sowie Erlass des BMF zu einer Änderung der Modalitäten bei der Antragstellung auf Erstattung und Rückzahlung von Abzugsteuern sowie auf Ausstellung von Befreiungsbescheiden bei Arbeitskräfteüberlassung. Paul Hollaus gibt einen Überblick über diese neuen Modalitäten und zeigt die sich daraus für die Praxis ergebenden Vor- und Nachteile auf.

1. Allgemeines

Im Ausland ansässige beschränkt Steuerpflichtige unterliegen in Österreich der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, wenn sie Einkünfte nach § 98 EStG erzielen. Bei einigen Einkünften wird die Einkommen- bzw Körperschaftsteuer im Abzugswege erhoben. In diesen Fällen hat der zum Abzug Verpflichtete (idR die österreichische Zahlstelle) im Zeitpunkt der Zahlung die Steuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dies kann im Wege der Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer oder Abzugsteuer nach § 99 EStG erfolgen.

In einigen Fällen können der Einbehalt und die Abfuhr der Steuer an das Finanzamt bereits an der Quelle vermieden werden (zB auf Grundlage der DBA-Entlastungs-VO), sodass keine Abzugsteuer abgeführt werden muss. Kann dies nich...

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