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SWK 8, 10. März 2019, Seite 415

Die „Quick Fixes“ der Europäischen Kommission – Teil 2

Regelung für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte sowie verschärfte Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

Sebastian Tratlehner

Am einigte sich der Rat der EU für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) auf eine Reihe von ab anzuwendenden Maßnahmen, die bis zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems im Binnenmarkt dafür Sorge tragen sollen, dass bekannte Probleme hinsichtlich innergemeinschaftlicher Konsignationslagergeschäfte sowie innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte, die aufgrund der mangelnden Harmonisierung in den EU-Mitgliedstaaten die Praxis oftmals vor Schwierigkeiten stellen, beseitigt werden. Zudem sollen ab die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen verschärft werden. Der vorliegende Beitrag widmet sich dabei den im Rahmen der Quick Fixes beschlossenen unionsrechtlichen Neuregelungen hinsichtlich innergemeinschaftlicher Reihengeschäfte sowie der ab zu beachtenden (verschärften) Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen.

1. Die Quick Fixes im Überblick

Bis zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems sollen punktuelle Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass aktuelle und bekannte Schwächen des europäischen Mehrwertsteuersystems bekämpft werden. Zu diesem Zweck einigte sich der Rat der EU für Wirtschaft und Finanzen ...

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