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SWK 9, 20. März 2017, Seite 528

EStG: Einkünftezurechnung

Die steuerrechtliche Frage, wem das Einkommen bzw Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (§ 2 Abs 1 EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Entscheidend ist, ob das Zurechnungssubjekt über die Einkaufsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. Für Zwecke der Einkünftezurechnung ist nicht zwischen In- und Auslandssachverhalten zu unterscheiden. – (§ 2 Abs 1 EStG 1988), (Abweisung)

( Ro 2015/15/0012)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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