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Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen zum Download
Entscheidung: Rzecznik Praw Obywatelskich (RPO), C-390/15.
Norm: Anhang III Nr 6 MwStSyst-RL.
Nach Anhang III Nr 6 MwStSyst-RL können die Mitgliedstaaten für die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern, einschließlich des Verleihs durch Büchereien […], Zeitungen und Zeitschriften, mit Ausnahme von Druckerzeugnissen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen“, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden. Das gilt auch für digitale Bücher, die per CD-ROM geliefert werden. Werden sie per Download oder Streaming übermittelt, gilt jedoch – wie bei digitalen Zeitschriften und Zeitungen stets – der normale Steuersatz.
Das polnische Verfassungsgericht richtete an den EuGH ua die Frage zur Vorabentscheidung, ob diese unterschiedliche Besteuerung mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist. Der EuGH stellt zwar eine Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte fest, hält diese aber für gerechtfertigt.
Seiner Auffassung nach ist dem Unionsgesetzgeber im Rahmen steuerlicher Maßnahmen ein weites Ermessen zuzuerkennen. Der Ausschluss der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf die Lieferung digitaler Bücher auf elektronischem W...