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SWK 9, 20. März 2017, Seite 511

VwGH: Liebhabereikörperschaften können keine Gruppenmitglieder sein

Kritische Würdigung und offene Fragen

Ernst Komarek, Jürgen Reinold und Berndt Zinnöcker

Der VwGH hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob die Bildung einer Unternehmensgruppe mit einer Liebhabereikörperschaft als einzigem Gruppenmitglied zulässig ist ( Ro 2014/15/0045). Im Unterschied zum BFG (, RV/2100744/2013), welches das Bestehen einer Unternehmensgruppe mit einer Liebhabereikörperschaft als Gruppenmitglied bejahte, kommt der VwGH zu dem Ergebnis, dass eine Körperschaft, deren gesamte Tätigkeit als Liebhaberei anzusehen ist, kein Gruppenmitglied iSd § 9 Abs 2 KStG sein kann. Der Beitrag nimmt eine kritische Würdigung der ergangenen Rechtsprechung vor und liefert einen Ausblick auf damit verbundene mögliche Rechtsfolgen.

1. Ausgangslage

Seit Einführung der Gruppenbesteuerung ist fraglich, ob eine Unternehmensgruppe mit einer Liebhabereikörperschaft gebildet werden kann. Nach der bisherigen Verwaltungsmeinung gilt es für die Beantwortung dieser Frage zu unterscheiden, ob es sich bei der Liebhabereikörperschaft um ein Gruppenmitglied oder den Gruppenträger handelt.

In Rz 1061 KStR 2013 wird vertreten, dass eine Gruppenmitgliedschaft nicht bestehen kann, wenn beim Gruppenmitglied keine Einkunftsquelle vorliegt. Begründet wird diese Ansicht damit, dass § 9 KStG eine Einkommensermit...

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