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AR aktuell 6, Dezember 2021, Seite 252

DIE VORAUSSETZUNGEN DER FAKTISCHEN GESCHÄFTSFÜHRUNG

Michael Barnert

In seinem Beitrag in GES 2021, 287, beschreibt Lukas Lobnik das gesetzlich nicht geregelte, jedoch in Literatur und Rechtsprechung anerkannte Institut der faktischen Geschäftsführung. Eingangs referiert der Autor, dass unter einem faktischen Geschäftsführer eine Person zu verstehen ist, die eine Gesellschaft leitet, ohne wirksam zum Geschäftsführer bestellt worden zu sein. Eine solche Konstellation sei häufig der Fall, wenn eigentlich bestellte Geschäftsführer ihre Organfunktion nicht ausüben und stattdessen eine andere Person (zumeist ein Mehrheitsgesellschafter) die Gesellschaft tatsächlich leitet.

Der Autor skizziert in seinem Beitrag zunächst den derzeitigen Meinungsstand zu den Kriterien der faktischen Geschäftsführung. Artmann zufolge sei notwendiges Charakteristikum eines faktischen Geschäftsführers die nachhaltige und dauerhafte Einflussnahme. Als weitere Kriterien kämen beispielsweise das Auftreten nach außen oder die Gesellschaftereigenschaft hinzu. Auch für Dellinger ist die faktische Geschäftsführung mit einer dauernden Einflussnahme auf den formell bestellten Geschäftsführer verbunden. Kapp/Lödl heben das Auftreten im Außenverhältnis als essenziell hervor, wohingegen Sc...

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