BauR Wien | Wiener Baurecht
7. Aufl. 2021
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§ 60 Nichtigkeitsgründe
(EB zu Bauordnungsnovelle 2020 LGBl 2020/61)
In der BO-Novelle 2018, LGBl. Nr. 69/2018, wurde die Nichtigerklärung von Bescheiden mit der Begründung ersatzlos gestrichen, dass eine Nichtigerklärung von Bescheiden in den letzten Jahren nicht erfolgt ist. Der bisherige § 137 BO hat daher keine praktische Bedeutung und wäre nach der Auflösung der Bauoberbehörde durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 nur schwer zu vollziehen, weil die Regelung in die Zuständigkeit des Gemeinderates als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde fallen würde. Dies gilt auch für die entsprechende Bestimmung im WGarG 2008.