A-QSG § 27b. Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen, BGBl. I Nr. 83/2016, gültig von 30.01.2010 bis 30.09.2016
3. Hauptstück Finanzierung des Qualitätssicherungssystems, Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen
2. Abschnitt Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen
§ 27b. Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.
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