BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 7a Erkrankung während des Urlaubes
Literatur
Martinek/Widorn, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (1988); Klinger, Praxiskommentar zum BUAG (2006).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Voraussetzungen für die Urlaubsunterbrechung | |||
A. | Krankheit | |||
1. | Begriff | |||
2. | Herbeiführung | |||
B. | Andere Gründe als Krankheit | |||
III. | Rechtsfolgen | |||
A. | Erkrankung vor Urlaubsbeginn | |||
B. | Erkrankung im Urlaub | |||
1. | Formale Voraussetzungen (Mitteilungspflicht und Nachweispflicht) | |||
2. | Rechtsfolgen |
I. Allgemeines
1
Die Bestimmungen des § 7a wurden 1976 im Zuge einiger Anpassungen des BUAG an das Urlaubsrecht des damals gerade neu beschlossenen UrlG eingefügt und entsprechen wortwörtlich § 5 UrlG, sodass die Lit und Rsp zu dieser Bestimmung im Wesentlichen auch auf § 7a anwendbar sind.
Die zwischen UrlG und BUAG bestehenden Unterschiede sind aber insbesondere bei der Rückabwicklung zu beachten.
II. Voraussetzungen für die Urlaubsunterbrechung
A. Krankheit
1. Begriff
2
Unter Krankheit ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand zu verstehen. Anders als beim sozialversicherungsrechtlichen Krankheitsbegriff (§ 120 ASVG) ist für den arbeitsrechtlichen Krankheitsbegriff die Notwendigkeit einer Krankenbehandlung nicht Voraussetzung für das Vorliegen einer Krankheit. Die Erkrankung muss aber zur Arbeitsunf...