BUAG | Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
1. Aufl. 2017
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§ 4a
Literatur
Medek, Sozialbetrug - Maßnahmen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), in Wiesinger, Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft (2015), 123.
Übersicht der Kommentierung
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I. Regelungszweck und Bedeutung
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Der AN erwirbt Anwartschaften auf den Urlaubsanspruch unabhängig davon, ob der AG den Lohnzuschlag tatsächlich abführt oder nicht (in den Entsendungsfällen gilt dieser Grundsatz gem § 33f Abs 2 nicht). „Diese Regelung führt zu Missbräuchen in der Weise, dass AN in kollusivem Zusammenwirken mit sozialbetrügerischen AG Beschäftigungszeiten, für die seitens der AG keine Zuschläge zum Lohn entrichtet wurden und die tw schon sehr lange zurücklagen, geltend machen. Die Eintreibung der Forderungen ist in diesem Fall dann oft nicht mehr möglich, zB weil das Unternehmen gar nicht mehr existiert oder zumindest sehr aufwändig.“ Da der AN quartalsweise eine Arbeitnehmerinformation der BUAK erhält (§ 24), kann er daher dieser bzw ihrem Ausbleiben entnehmen, dass Beschäftigungszeiten nicht gemeldet wurden. Die BUAK soll damit in die Lage versetzt werden, die Ansprüche, deren Bestehen ein AN behauptet, zeitnah zu prüfen.
Dem letzten Satz des § 4a Abs 1 kommt du...