Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
16. Aufl. 2023
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§ 70 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
LStR: Rz 1178 bis Rz 1182a
Literatur 2022: Bendlinger, Die Besteuerung von Piloten im internationalen Verkehr, VWT 22, 122; , StExp 22/34; Pacher, SWI-Jahrestagung: Pensionsanwartschaftsabfindung im DBA Großbritannien, SWI 22, 463; Schmaranzer, Anpassungsbedarf der StSätze bei Nettobesteuerung beschr StPfl, .
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1. Allgemeines. Grundvoraussetzung für beschr LStPfl ist, dass der ArbG überhaupt zum LStAbzug verhalten werden kann (s hierzu § 25 Rz 1). Beschr stpfl ArbN unterliegen sodann der beschr LStPflicht mit ihren Einkünften iSd § 98 Abs 1 Z 4. Ansonsten ist eine VA nach Maßgabe der Bestimmungen des § 102 durchzuführen. Zum Begriff der beschränkt stpfl ArbN s § 1 Rz 3 iVm § 98 Rz 76 ff.
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2. Tarifbesteuerung (Abs 2 Z 1). Sofern der ArbN keine Tätigkeit iSd § 99 Abs 1 Z 1 ausübt, wird er gem Abs 2 Z 1 nach dem LStTarif des § 66 besteuert. Bei einem aktiven DienstVerh steht ihm der Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs 5 Z 1), bei Pensionsbezügen der Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs 6), jedenfalls aber nicht der Alleinverdiener-(Alleinerzieher-)absetzbetrag und der Familienbonus Plus zu (s Abs 2 Z 1). Zu einer Hinzurechnung von 9.567 € (bis 2008: