Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
16. Aufl. 2023
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§ 4c Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung
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1. Allgemeines. Diese ab in Kraft getretene Bestimmung steht iZm der Gründung der Innovationsstiftung für Bildung mit einem Vermögen von 50 Mio €, das vom Bund zur Verfügung gestellt wird, durch das Innovationsstiftung-Bildung-G (ISBG), BGBl I 28/2017. Gem § 2 ISBG soll die (als gemeinnützig fingierte) Stiftung einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich insb durch kompetitive oder qualitätsgesicherte Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten. § 4c lehnt sich zwar an die Regelungen des § 4a und § 4b zur Spendenbegünstigung an; eine abw Regelung war jedoch insb erforderl, weil konkrete Tätigkeiten bzw Projekte (s § 3 Abs 1 und 2 ISBG) und Vermögensausstattung gleichermaßen gefördert werden können (EB zu BGBl I 28/2017). Überdies sind auch Zuwendungen über 500.000 € begünstigt. Die EB begründen dies mit dem „Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen“ in Österreich sowie damit, dass der Trias „Forschung – Bildung – Innovation“ eine zentrale Rolle bei der Vermeidung von Arbeit...