Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
16. Aufl. 2023
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§ 33 Steuersätze und Steuerabsetzbeträge
Verordnungen: Familienleistungs-ValorisierungsVO 2023 (FamValVO 2023), BGBl II 413/2022: Anhebung des Kinderabsetzbetrags gem Abs 3 auf 61,80 € für 2023.
Infolge Unionsrechtswidrigkeit der Indexierung von Familienleistungen (s ) und der rückwirkenden Aufhebung der einschlägigen Bestimmungen durch BGBl I 135/2022 ist die Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-AnpassungsVO, BGBl II 257/2018 idF BGBl II 309/2022 letztmalig für den Kalendermonat Juli für Kinder, die sich ständig in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz oder im Vereinigten Königreich aufhalten, anzuwenden und tritt mit außer Kraft. Die Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-AnpassungsVO, BGBl II 318/2018 idF BGBl II 482/2020, verliert ebenfalls ihren Anwendungsbereich.
LStR: Rz 767 bis Rz 813c
Literatur 2022: Bräumann, Indexierung von Familienbegünstigungen für Kinder im Ausl rückwirkend aufgehoben: Klares Ende einer umstrittenen Regelung, ; Brandner/Baumgartner, Ausgleich der kalten Progression oder Wechsel zur Realbesteuerung? ; Buchner/Kunz, Die Abschaffung der kalt...