UStG | Umsatzsteuergesetz
2. Aufl. 2015
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§ 9 Umsätze für die Seeschiffahrt und für die Luftfahrt
Erlässe
Rz 1131–1160 UStR
Literatur
Haunold/Tumpel/Widhalm,EuGH: Befreiung für Leistungen an internationale Luftfahrtgesellschaften auch bei Vorleistungen für Inlandsflüge, ; dies, EuGH: Umfang der MwSt-Befreiung bei Vermietung von Seeschiffen, ; Radeisen, Keine Begünstigung einer mittelbaren Leistung iZm der Seeschifffahrt oder Luftfahrt nach § 8 UStG, UR 2008, 137; Beiser, Die Vermietung von Luftfahrzeugen ins Ausland in der USt, SWK 2008, S 579; Haunold/Tumpel/Widhalm, EuGH: Keine (Vorstufen-)Steuerbefreiung für die Vermietung von Hochseeyachten für Vergnügungsreisen, ; Sutter, Die richtlinienkonforme Interpretation und ihre mögliche Wirkung zu Lasten der Abgabepflichtigen, ÖStZ 2013, 338; Reinalter, Anwendung der Vorstufenbefreiung auf Rettungshubschrauber, UFSj 2013, 171.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | EU-Recht | ||
III. | Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 9 Abs 1) | ||
A. | Überblick | ||
B. | Leistungen mit und für Wasserfahrzeuge (Z 1) | ||
C. | Ausrüstung von Wasserfahrzeugen (Z 2) | ||
D. | Versorgung von Wasserfahrzeugen (Z 3) | ||
E. | Sonstiger Bedarf von Wasserfahrzeugen (Z 4) | ||
IV. | Umsätze für die Luftfahrt (§ 9 Abs 2) | ||
A. | Überblick | ||
B. | Leistungen ... |