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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 2E Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen

Christoph Wiesinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Voraussetzungen für die Anwendung des Modells
14
II.
Aufbau des Zeitguthabens
58
III.
Abbau des Zeitguthabens
912
IV.
Minderjährige Arbeitnehmer
1316

I. Voraussetzungen für die Anwendung des Modells

1

Dem „gesetzlichen“ Einarbeitungsmodell nach § 4 Abs 3 AZG kommt keine praktische Bedeutung zu (mit Ausnahme der „Verschiebung“ der Einarbeitung eines Montag-Fenstertags – vgl dazu § 2B Rz 6 bzw § 2C Rz 6). Im Übrigen ist die kollv-liche Regelung wesentlich weitergehender, sodass diese zur Anwendung kommt.

1a

Das Arbeitszeitmodell „Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen“ bedarf einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung erfolgt in Betrieben mit Betriebsrat über eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat mit schriftlichen gleichlautenden Einzelvereinbarungen.

2

Der Durchrechnungszeitraum beträgt bis zu 52 Wochen.

3

Das Arbeitszeitmodell „Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen“ kann mit jedem anderen Arbeitszeitmodell kombiniert werden. Dies ermöglicht die Ausdehnung der Arbeitszeit um weitere drei Stunden pro Woche.

4

Muster für entsprechende Vereinbarung...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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