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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3888-1

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 11 Höhe der Entlohnung

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kollektivvertragliches Mindestgehalt und Ist-Gehalt
 
A.
Gruppenzugehörigkeit und Gruppenalter
1
 
B.
Ist-Gehalt
II.
Verpflichtende Erhöhungen des Gehalts im aufrechten Arbeitsverhältnis
 
A.
Überblick über die Erhöhungstatbestände
2
 
B.
Erhöhung des Gehaltes beim KollV-Abschluss
3, 4
 
C.
Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe
57
 
D.
Zeitvorrückung in derselben Beschäftigungsgruppe („Biennalsprung“)
812
 
E.
Bedeutung der Bestimmungen für Lohn- und Sozialdumping
III.
Gehalt bei Ein- oder Austritt während des Monats
13, 14

I.  Kollektivvertragliches Mindestgehalt und Ist-Gehalt

A. Gruppenzugehörigkeit und Gruppenalter

1

Das kollv-liche Mindestgehalt richtet sich nach der Gruppenzugehörigkeit und dem Gruppenalter. Die Bestimmungen zur Gruppenzugehörigkeit enthalten die §§ 8 und 9 KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie, die Bestimmungen zum Gruppenalter finden sich in § 10 KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie.

Das Mindestgehalt ist jedenfalls in Geld zu bezahlen, die Anrechnung von Sachleistungen ist in keinem Fall zulässig, auch dann nicht, wenn sie für den Angestellten günstiger sein könnte (keine Anrechnung eines Firmenfahrzeugs:

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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