Kollektivverträge der Bauwirtschaft
6. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 13 Abfertigung
Literatur
Wiesinger, BUAG (2017).
1
In § 13 wurde vor Inkrafttreten des BUAG der Abfertigungsanspruch geregelt. Diese kollektivvertragliche Bestimmung ist nicht mehr in Kraft; auf eine Kommentierung kann daher verzichtet werden.
Der gesetzliche Anspruch ist in den §§ 13a–13h BUAG bzw für Arbeitnehmer, die nach dem ihr Dienstverhältnis abgeschlossen haben, auch im BMSVG geregelt.