Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
16. Aufl. 2023
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§ 27a Besonderer Steuersatz und Bemessungsgrundlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
EStR: Rz 6101 bis Rz 6238; InvFR 2018
Übersicht
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1. | Überblick | ||
2. | Steuersatz bei Kapitalvermögen | ||
3. | Der tarifl ESt unterliegende Kapitaleinkünfte | ||
4. | Bemessungsgrundlage | ||
a) | Überlassung von Kapital | ||
b) | Realisierte Wertsteigerungen | ||
c) | Derivate | ||
d) | Kryptowährungen | ||
5. | Anschaffungskosten | ||
a) | Unentgeltlicher Erwerb | ||
b) | Entgeltlicher Erwerb | ||
c) | Gleitender Durchschnittspreis | ||
d) | Kapitalmaßnahmen | ||
e) | Kapitalerhöhung | ||
f) | Mining von Kryptowährungen | ||
6. | VA zum progressiven StTarif | ||
7. | Betriebsvermögen |
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1. Überblick. § 27 wurde ein § 27a zur Seite gestellt, der die besonderen StSätze iHv 25 % bzw 27,5 % (und damit auch die Höhe der KESt) regelt; Abs 2 stellt die Fälle dar, die der progressiven ESt unterliegen. § 27a Abs 1 übernimmt die Funktion der „Besteuerung in einer eigenen Schedule“. Die Besteuerung mit flat tax gilt auch für ausl Kapitaleinkünfte. § 27a Abs 3 und 4 normieren die Bemessungsgrundlage sowie die Ermittlung der AK für Einkünfte aus KapVerm. § 27a Abs 5 regelt die Regelbesteuerungsoption und § 27a Abs 6 die Gleichstellung der Besteuerung von KapVerm im PV und BV.
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2. Steuersatz bei KapVerm. a) § 27a A...