Kollektivverträge der Bauwirtschaft
6. Aufl. 2020
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§ 17 Taggeld
Übersicht der Kommentierung
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I. | Abgabenrechtliche Grundlagen | ||
II. | Dienstreisen auf Baustellen | ||
A. | Arbeitsrechtlicher Anspruch | ||
B. | Abgabenrechtliche Behandlung | ||
III. | Sonstige Dienstreisen (nicht auf Baustellen) | ||
A. | Arbeitsrechtlicher Anspruch | ||
B. | Abgabenrechtliche Behandlung | ||
IV. | Dienstreisen ins Ausland |
I. Abgabenrechtliche Grundlagen
1
Siehe dazu bei KollV Bauindustrie/Baugewerbe § 9 Rz 1–18.
II. Dienstreisen auf Baustellen
A. Arbeitsrechtlicher Anspruch
2
Der Anspruch auf Taggeld ist bei den Dienstreisen auf Baustellen in drei Gruppen gegliedert, in Dienstreisen auf weit entfernte Baustellen, in Dienstreisen auf Baustellen in einer anderen Gemeinde, die aber nicht als weit entfernte Baustellen gelten, und in Dienstreisen auf Baustellen innerhalb derselben Gemeinde.
Anknüpfungspunkt für die Frage, ob die Baustelle in derselben oder in einer anderen Gemeinde ist, sind sowohl der Wohnort des Arbeitnehmers (siehe dazu bei § 16 Rz 7, 8) als auch der ständige Arbeitsplatz Diese beiden Orte können ident sein, müssen aber nicht.
Ein Polier wohnt in Wien, sein ständiger Arbeitsplatz ist ebenfalls in Wien. Ein Einsatz auf einer Baustelle in Wien ist daher ein Einsatz in derselb...