Kollektivverträge der Bauwirtschaft
6. Aufl. 2020
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§ 2 Geltungsbereich
Übersicht der Kommentierung
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I. | Gesetzliche Grundlagen | ||
II. | Räumlicher Geltungsbereich | ||
III. | Persönlicher Geltungsbereich | ||
A. | Arbeitnehmer – Begriff und Abgrenzungsfragen | ||
B. | Leitende Angestellte | ||
C. | Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder | ||
D. | Direktoren und Prokuristen | ||
E. | Volontäre | ||
IV. | Fachlicher Geltungsbereich | ||
V. | Zeitlicher Geltungsbereich | ||
VI. | Kollision von Kollektivverträgen |
I. Gesetzliche Grundlagen
1
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 1–4.
II. Räumlicher Geltungsbereich
2
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1 Rz 5–8.
III. Persönlicher Geltungsbereich
A. Arbeitnehmer – Begriff und Abgrenzungsfragen
3
Siehe dazu KollV Bauindustrie/Baugewerbe, § 1, und zwar
zur Abgrenzung der Arbeitnehmer von den Selbständigen Rz 11,
zur Abgrenzung der Arbeiter und der Angestellten Rz 14–18,
zu den Lehrlingen Rz 20–21 (beachte aber im Folgenden auch die Ausführungen in Rz 3a) und
zu den Praktikanten und Volontären Rz 22–25 (beachte aber im Folgenden auch die Ausführungen in Rz 9a).
3a
Der KollV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie nennt bestimmte Lehrberufe, die ihm unterliegen. Daraus ist im Umkehrschluss zunächst zu schließen, dass andere Lehrverhältnisse diesem K...