Kollektivverträge der Bauwirtschaft
6. Aufl. 2020
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§ 12 Weihnachtsgeld
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Anspruch im aufrechten Arbeitsverhältnis | ||
III. | Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses | ||
A. | Anspruch des Arbeitnehmers selbst | ||
B. | Anspruch bei Tod des Arbeitnehmers | ||
IV. | Lohnsteuerrechtliche Behandlung | ||
V. | Entsendung nach Österreich |
I. Allgemeines
1
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld (13. Lohn); dieser richtet sich vielmehr nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen. Dass praktisch alle Kollektivverträge ein Weihnachtsgeld vorsehen, hängt mit der steuerlichen Begünstigung zusammen (§ 67 Abs 1 und 2 EStG; siehe dazu auch Rz 14–15).
2
Der KollV Bauindustrie/Baugewerbe enthält hingegen keine Regelung für ein Urlaubsgeld, weil dieses im BUAG geregelt ist.
Dies wirft gelegentlich die Frage auf, ob § 12 analog auf das Urlaubsgeld anzuwenden ist, wenn das Arbeitsverhältnis zwar dem KollV Bauindustrie/Baugewerbe, nicht aber dem BUAG unterliegt. Ehe auf diese Frage einzugehen ist, ist aber zu prüfen, ob ein solcher Fall überhaupt denkbar ist. Eine solche Konstellation wäre nur in einem Mischbetrieb iSd § 3 BUAG ohne organisatorischer Trennung und Anwendung des KollV Bauindustrie/Baugewerbe möglich, weil diesem KollV diesfalls...