Kollektivverträge der Bauwirtschaft
6. Aufl. 2020
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§ 7 Entgelt bei Arbeitsverhinderung
Literatur
Wiesinger, Der Anspruch des Bauarbeiters auf Entgelt im Krankenstand, PV-Info 2017/4, 5–9; Wiesinger, Der kaum veränderte § 7 Kollektivvertrag Bauindustrie/Baugewerbe im Spiegel grundlegend geänderter Gesetze. Teil I (Krankheit und Arbeitsunfall), ZRB 2020, 3; Teil II (Sonstige Dienstverhinderungsgründe), ZRB 2020 (in Druck).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Krankheit | ||
A. | Gesetzliche Regelung | ||
B. | Kollektivvertragliche Regelung | ||
C. | Zuschuss zur Entgeltfortzahlung | ||
D. | SV-Beiträge, Zuschläge nach dem BUAG | ||
II. | Arbeitsunfall | ||
A. | Gesetzliche Regelung | ||
B. | Kollektivvertragliche Regelung | ||
C. | Haftungsprivileg | ||
III. | Ambulatorische Behandlung und Gesundenuntersuchung | ||
IV. | Sonstige Dienstverhinderungsgründe | ||
A. | Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe | ||
B. | Bestimmungen für einzelne Dienstverhinderungsgründe | ||
V. | Pflegefreistellung |
I. Krankheit
A. Gesetzliche Regelung
1
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist (für Arbeiter) im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Diese ist ein gesetzlicher Anspruch und geht daher den (älteren) Bestimmungen des KollV vor. Der kollv-lichen Regelung kommt daher nur dann Bedeutung zu, wenn der gesetzliche Anspruch ausgeschöpft ist.
2
D...