Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020
4. Aufl. 2020
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XVII. Weihnachtsremuneration
Übersicht
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1. | Urlaubsentgelt | ||
2. | Sonderzahlungen: Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration | ||
2.1. | Grundsätzliches | ||
2.2. | Höhe und Berechnung der Sonderzahlungen | ||
2.3. | Fälligkeit des Urlaubszuschusses | ||
2.4. | Fälligkeit Weihnachtsremuneration | ||
2.5. | Aliquotierung | ||
2.6. | Entfall des Anspruchs | ||
2.7. | Rückverrechnung der Sonderzahlungen | ||
2.8. | Mutterschaft/Vaterschaft und Bundesheer | ||
2.9. | Langer Krankenstand und Sonstiges (Anhang III) |
1. Urlaubsentgelt
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Die Berechnung des Urlaubsentgelts, also des laufenden Bezugs während des Urlaubs, erfolgt nach § 6 des Urlaubsgesetzes, welcher die Fortzahlung des regelmäßigen Entgelts vorsieht. Regelmäßiges Entgelt ist jenes Entgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre („Ausfallsprinzip“). Ergänzt wird diese gesetzliche Bestimmung durch einen Generalkollektivvertrag über die Berechnung des Urlaubsentgelts, der klarstellend u.a. die Aufwandsentschädigungen (Tages- und Nächtigungsgelder, Fahrtkostenvergütungen etc.) ausnimmt und Bestimmungen über die Einbeziehung von Überstundenentgelten enthält.
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Der AÜ-KV präzisiert nun, wann Überstunden als regelmäßig geleistet gelten und wiederholt die bereits i...