UStG | Umsatzsteuergesetz
2. Aufl. 2015
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Art 4 Bemessungsgrundlage
Übersicht der Kommentierung
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I. | EU-Recht und Zielsetzung | |
II. | Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb | |
III. | Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb durch Verbringung | |
IV. | Normalwert beim innergemeinschaftlichen Erwerb |
I. EU-Recht und Zielsetzung
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Beim ig Erwerb von Gegenständen setzt sich gem Art 83 MwStSyst-RL die Steuerbemessungsgrundlage aus denselben Elementen zusammen wie denen, die zur Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage für die Lieferung derselben Gegenstände innerhalb des Gebiets des Mitgliedstaats dienen. Ziel der Regelung ist es, auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage die Gleichstellung des ig Erwerbs von Gegenständen mit der Lieferung ähnlicher Gegenstände im Inland zu erwirken. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, die der Lieferer für diese Umsätze vom Abnehmer oder von Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis der Umsätze zusammenhängenden Subventionen (Art 73 MwStSyst-RL). Bestandteil der Besteuerungsgrundlage ist die gesamte Gegenleistung für die Übertragung der Verfügungsmacht an dem gelieferten Gegenstand einschließlich Steuern, Zölle, Abschöpfu...