BauR Wien | Wiener Baurecht
7. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 22 Anwendung auf bestehende Aufzüge
(EB LGBl 2006/68)
Um eine möglichst effektive Überprüfung zu gewährleisten war in diesem Zusammenhang (im Gegensatz zur umfassenden Sicherheitsprüfung) auch die Normierung einer expliziten Prüfliste in Anlehnung an die einschlägigen Europäischen und österreichischen Normen für die Sicherheit von bestehenden Aufzügen (ÖNORM EN 81-80:2004-05-01 (=EN 81-80:2003-12); ÖNORM B 2454-1:2005-01-01) geboten. So entsprechen die aufgelisteten signifikanten Gefährdungen den in der ÖNORM EN 81-80 aufgelisteten Gefährdungen der Nr. 3, 30, 31, 40, 59 und 71, welche wiederum in den zu prüfenden Punkten gleicher Nummerierung der Prüfliste gemäß ÖNORM B 2454-1 ihre Entsprechung finden.
In einer weiteren Überprüfungsstufe sollen gemäß Abs. 4 bereits bestehende Aufzüge innerhalb eines dem Alter des Aufzuges (abhängig vom Baujahr) angepassten Zeitraumes durch eine (akkreditierte) Prüfstelle für Aufzüge umfassend auf Sicherheitsmängel überprüft und anschließend nach Maßgabe des jeweils gegebenen Gefahrenpotentials möglichst rasch nach dem aktuellen Stand der Technik adaptiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der festzustellenden Risiken mit dem Alter d...