Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
16. Aufl. 2023
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§ 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter
EStR: Rz 3893 bis Rz 3900
Übersicht
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1. | Überblick | ||
a) | Zweck und Rechtsentwicklung | ||
b) | Anwendungsbereich | ||
c) | Wahlrecht | ||
2. | Begünstigte Wirtschaftsgüter | ||
a) | Anlagevermögen | ||
b) | Abnutzbarkeit | ||
c) | Anschaffung oder Herstellung | ||
d) | Geringwertigkeit | ||
e) | Wirtschaftl Einheit | ||
f) | Beispiele | ||
g) | Entgeltl Überlassung | ||
3. | Wirkung iRd einzelnen Gewinnermittlungsarten | ||
a) | BV-Vergleich | ||
b) | EAR | ||
c) | Pauschalierung | ||
4. | Verhältnis zu anderen Investitionsbegünstigungen |
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1. Überblick. a) Zweck und Rechtsentwicklung. § 13 ermöglicht die Sofortabschreibung von GWG und normiert als Vereinfachungsregel eine Ausnahme zu der in § 7 angeordneten Verteilungspflicht von AK/HK von WG, deren betriebsgewöhnl Nutzungsdauer ein Jahr überschreitet. Die Vereinfachung besteht in der sofortigen Absetzbarkeit der AK/HK von GWG und in dem damit verbundenen Entfall formaler Verpflichtungen (Evidenthaltung der AK/HK solcher WG; Führung einer Anlagekartei bzw eines Anlagenverzeichnisses). Für Wj, die nach dem beginnen, kann die Sofortabschreibung unabhängig von der Behandlung im unternehmensrechtl Jahresabschluss erfolgen (RÄG 2014, BGBl I 22/2015). Gem § 124b Z 271 können bestehende Bewertungsrese...