Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
16. Aufl. 2023
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§ 108 Bausparen
LStR: Rz 1293 bis Rz 1320
Literatur 2022: Anderwald, Besteuerung von Alterseinkünften als konsumorientiertes Element, taxlex 22/34; Blisse, Einfluss des Zinsniveaus auf die österr Bausparkassen, ÖBA 2022, 828 (828).
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1. Allgemeine Voraussetzungen (Abs 1). Beiträge von natürl Personen (s Hinweis auf § 1 Abs 2) an inl Bausparkassen werden durch Gewährung einer (nicht stpfl) Prämie begünstigt, die unter dem Titel ESt(LSt)Erstattung erfolgt. Die Prämie geht daher zu Lasten des ESt (LSt)Aufkommens, weshalb sie nach Maßgabe des Finanzausgleichs von allen Gebietskörperschaften getragen wird. Ohne Bedeutung ist, ob der Begünstigte tatsächl ESt bezahlt, Voraussetzung ist bloß seine unbeschränkte StPfl. Folgende vier Bausparkassen haben dzt ihren Sitz bzw ihre Geschäftsleitung im Inl: (1) Allgemeine Bausparkasse reg GenmbH, (2) Bausparkasse der österr Sparkassen AG, (3) Bausparkasse Wüstenrot AG und (4) Raiffeisen Bausparkasse GesmbH.
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Die Höhe der Prämie unterliegt einer Bandbreite zw 3 und 8 % (Abs 1 Z 2); sie beträgt für die Kj 2008 und 2009 jeweils 4 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge, für das Kj 2010 3,5 % und für das Kj 2011 3 % (Kundmachung des