Suchen Kontrast Hilfe

Redaktionelle Empfehlung

News


News //

BBKG 2025 | Änderung des EU-Meldepflichtgesetzes

Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) wurde unter anderem das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) geändert. Neuerungen gibt es bei der Meldepflicht von Intermediären, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen, was eine Reaktion auf EuGH Rechtsprechung darstellt. Weiters wurden die Anforderungen an den Steuerpflichtigen weiter erhöht. Die Befreiung der Meldepflicht für Banken ist abgeschafft worden.

News //

FORSCHUNGSPRÄMIE| Laufende Anpassungen oder Verschärfungen der FoPV?

Gespannt wird auf die Endfassung der Forschungsprämienrichtlinie (FrPR 2025) gewartet, augenscheinlich musste das BMF auf eine VwGH Entscheidung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage reagieren. Kurz vor Weihnachten erfolgte eine Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV). Mit der Anpassung soll klargestellt werden, dass entgegen der VwGH Entscheidung weiterhin nur steuerlich anerkannte Aufwendungen als Bemessungsgrundlage gelten. Weiters wurden auch Klarstellungen zur Berücksichtigung von F&E bezogenen unmittelbaren Investitionen getätigt. Auch der Begriff der „marktnahen Forschung“ wird neu in den Anhang der FoPV aufgenommen.

News //

UMSATZSTEUER| Dreiecksgeschäft bei mehr als drei Parteien - geht das?

Die Abwicklung von Reihengeschäften als Dreiecksgeschäfte wird seit Jahren durch in der EU registrierte Unternehmer durchgeführt, um eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht im Bestimmungsland der Warenlieferung zu vermeiden. Diese Vereinfachungsregelung ist in ihrer Handhabung allerdings nicht immer einfach, dies wird beispielsweise auch durch die Vielzahl von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs beziehungsweise des Europäischen Gerichts zu dieser Regelung bestätigt.

Inhalte aus den Zeitschriften


Aufsatz von Tina Ehrke-Rabel und Dominik Stenitzer, SWK 7/2026, 429

Kraftfahrzeugsteuer auf im Ausland zugelassene und touristisch in Österreich verwendete Kraftfahrzeuge?

In Österreich werden im inländischen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge entweder der motorbezogenen Versicherungssteuer nach § 6 VersStG 1953 oder der Kraftfahrzeugsteuer nach dem KfzStG 1992 unterworfen. Die Kraftfahrzeugsteuer nach dem KfzStG 1992 erfasst jene Fälle, für die die motorbezogene Versicherungssteuer nicht zur Anwendung gelangt. Dabei handelt es sich vor allem um Kraftfahrzeuge, die nach dem österreichischen Kraftfahrgesetz im Inland zugelassen sind (§ 1 Abs 1 Z 1 KfzStG 1992) oder ohne Zulassung auf inländischen Straßen verwendet werden (§ 1 Abs 1 Z 3 KfzStG 1992). In einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden, unterliegen ebenfalls nach § 1 Abs 1 Z 2 KfzStG 1992 der Kraftfahrzeugsteuer. § 2 KfzStG 1992 enthält einzelne Befreiungen. Keine dieser Befreiungen erfasst im Ausland zum öffentlichen Verkehr zugelassene Fahrzeuge, die im Rahmen eines touristischen Aufenthalts auf österreichischen Straßen verwendet werden.