SWK 11/2026, 554
Überarbeitete Pauschalreiserichtlinie
Der Rat der EU hat am 30. 3. 2026 eine Richtlinie zur Überarbeitung der Vorschriften über Pauschalreisen angenommen. Mit den neuen Vorschriften wird der Schutz von Reisenden gestärkt, die verschiedene touristische Leistungen - wie Flüge, Transfers, Unterkunft oder Ausflüge - in einem einzigen Paket erwerben. In der überarbeiteten Pauschalreiserichtlinie werden die Definition des Begriffs „Pauschalreise“ angepasst, die Informationen, die Reisenden zur Verfügung gestellt werden müssen, verbessert und die Rechte von Reisenden im Fall der Stornierung einer Pauschalreise oder einer Insolvenz des Dienstleisters klar festgelegt.