Abo
SWK 30/2024, 1242
EuGH steckt rechtlichen Rahmen für Zugriff auf Handy‑Daten ab
(S. M.) - Im Urteil vom 4. 10. 2024, Bezirkshauptmannschaft Landeck, C-548/21, hat die Große Kammer des EuGH die unionsrechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu auf einem Handy gespeicherten personenbezogenen Daten zu Zwecken der Strafverfolgung klargestellt. Sicherstellung und Auswertung sind zwar nicht auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt, müssen aber vorher von einem Gericht oder einer unabhängigen Behörde genehmigt werden und verhältnismäßig sein. Das Urteil ist über den Anlassfall hinaus von besonderer Tragweite für Österreich, harrt doch das vom VfGH mit Ablauf des 31. 12. 2024 aufgehobene Gefüge der Sicherstellung (§§ 109 ff StPO) nach wie vor einer Neuregelung. Der EuGH gibt dem nationalen Gesetzgeber dafür einige wesentliche Anhaltspunkte.