In zwei Entscheidungen vom 7. 3. 2025, RV/7102685/2022 und RV/7103283/2023, hatte sich das BFG mit der Frage zu beschäftigen, ob Zinszahlungen, die von einer in Österreich ansässigen Konzerngesellschaft an eine niedrigbesteuerte ausländische Muttergesellschaft geflossen sind, aus unionsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 12 Abs 1 Z 10 KStG vom Zinsabzug ausgeschlossen werden dürfen. Das BFG kam zu dem Ergebnis, dass die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft geltend gemachten und an den EWR-Mitgliedstaat Liechtenstein bezahlten Darlehenszinsen in EWR- bzw unionsrechtskonformer Einschränkung der österreichischen Regelung nicht dem Abzugsverbot unterliegen und als Betriebsausgaben berücksichtigt werden müssen.