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SWK 13/2025, 669
Europäische Kommission stellt Verstoß von Apple und Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte fest
Die Europäische Kommission hat am 23. 4. 2025 festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden. Daher hat die Europäische Kommission gegen Apple und Meta Geldbußen in Höhe von 500 Mio Euro bzw 200 Mio Euro verhängt.