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Redaktionelle Empfehlung

News


GesRZ News //

GRACE-PERIOD-GESETZ | Rechtssicherheit bei Betriebsübergaben!

Sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentlichen Recht sehen für den Unternehmenskauf Haftungsbestimmungen vor (Erwerberhaftung). Mit dem Grace-Period-Gesetz (BGBl I 2024/56) wurde nun im Bereich des Abgabenrechts die Möglichkeit der „Begleitung einer Unternehmensübertragung“ geschaffen, um übernahmewilligen Nachfolgern im Familienverband eine größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit zu garantieren. Zudem wurden mit dem Grace-Period-Gesetz Erleichterungen im Bereich der Gewerbeordnung und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geschaffen.

SWI News //

UMSATZSTEUER | ViDA Update – Neuerungen in Europa

Der Richtlinien-Änderungsvorschlag der EU Kommission mit der Zielsetzung einer umfassenden Digitalisierung im Bereich der Mehrwertsteuer („ViDA“) wird seit seiner Veröffentlichung im Dezember 2022 heiß diskutiert. Aufgrund der Gegenstimmen aus den Mitgliedstaaten sowie der Wirtschaft, war die Kommission dazu angehalten, einen Kompromissvorschlag zu entwerfen. Die Veröffentlichung dieses Vorschlags erfolge am 8.5.2024, gefolgt von zwei erfolglosen Abstimmungen im ECOFIN-Rat am 14.5.2024 sowie 21.6.2024.

SWK News //

GRUPPENBESTEUERUNG | Zulässigkeit der Bildung einer Schwestergruppe

Können zwei inländische Schwesterngesellschaften mit einer ausländischen Mutter eine Unternehmensgruppe bilden? Diese Frage hat in letzter Zeit den BFG sowie nun auch den VwGH beschäftigt. Der VwGH bestätigte kürzlich eine Gruppenbildung mit einem EU/EWR-Gruppenträger ohne Zweigniederlassung in Österreich und erklärt damit eine Unternehmensgruppe zwischen österreichischen Schwesterngesellschaften, für zulässig. Das außergewöhnliche an der strittigen Konstellation war, dass die gemeinsame Muttergesellschaft der österreichischen Schwestergesellschaften im Ausland ansässig war und in Österreich über keine Zweigniederlassung verfügte. Was heißt dieses höchstgerichtliche Urteil nun für die Praxis?

Inhalte aus den Zeitschriften


Abo Aufsatz von Tom-Eric Kunz und Sebastian Leitsch, ISR 9/2024, 289

Einkunftsquellen von Influencern und deren Besteuerung bei Wohnsitz im Ausland

Die Einbindung von Influencern in das Marketing, das sog. Influencer-Marketing, spielt in den letzten Jahren eine immer größere Rolle. Zahlreiche deutsche Influencer haben sich zuletzt im Ausland, bspw. in Dubai, niedergelassen und üben ihre Tätigkeit von dort aus. Es stellt sich die Frage, inwieweit es in diesen Konstellationen zu einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland kommen kann. Soweit bspw. im Rahmen einer Produktwerbung unterhaltende Beiträge durch ausländische Influencer in Deutschland erstellt werden oder inländischen Unternehmen im Rahmen gebrandeter Produkte Namens- oder Markenrechte eingeräumt werden, können inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d oder f EStG vorliegen. Auslegungsprobleme der § 49 sowie 50a EStG führen für im Ausland lebende Influencer zu Rechtsunsicherheiten und für deren inländische Vertragspartner zu Haftungsrisiken aufgrund nicht durchgeführter Quellensteuereinbehalte. The involvement of influencers in marketing, so-called influencer-marketing, plays an increasingly important role in recent years. Lately, a number of German influencers have established themselves abroad, e.g. in Dubai, and have been operating from there since then. The question arises regarding a limited tax liability in Germany that may result in such cases. If, for example, influencers living abroad create entertaining posts in Germany in the context of product advertising or if domestic companies are granted rights such as for the name or trademark to exploit these in the context of branded products, in such constellations domestic income within the meaning of Sections 49 para. 1 no. 2 letter d or f EStG may occur. Problems of interpretation of Sections 49 and 50a EStG lead to legal uncertainties for influencers living abroad and to liability risks for their domestic contractual partners due to not fulfilled withholding tax obligations.

Abo Aufsatz von Gary Rüsch, ISR 9/2024, 289

Der Entwurf eines BMF-Schreibens v. 13.7.2023 zu § 4k EStG

Der Beitrag kommentiert ausgewählte Aspekte des am 13.7.2023 veröffentlichten Entwurfs eines BMF-Schreibens zu § 4k EStG, da die finale Fassung des Schreibens auf sich warten lässt. Wann die endgültige Veröffentlichung des Anwendungsschreibens erfolgt, ist derzeit nicht absehbar. The paper comments on selected aspects of a Federal Finance Ministry circular on § 4k EStG published on 13.7.2023 at a draft stage, as the final version of the circular is still awaited. It is currently not possible to predict when the final circular will be published.

Abo Aufsatz von Bogdan Hansen, ISR 9/2024, 289

Zum Tatbestandsmerkmal „Schädliche Mitwirkung“ in der Hinzurechnungsbesteuerung

Die deutschen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG) sind komplex, stellen die deutsche Wirtschaft vor erheblichen Dokumentations- bzw. Deklarationsaufwand und bedeuten für die betroffenen deutschen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich zu Unternehmen, die in Ländern ansässig sind, die keine solche Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Taxation) kennen. Mit der Verabschiedung der EU‑Richtlinie 2016/1164 (kurz ATAD I) und der daraus resultierenden Verpflichtung der Transformation dieser Richtlinie in nationales Recht hatte der deutsche Gesetzgeber die Chance, neue Impulse im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung zu setzen und diese ausgewogener zu gestalten. Die nunmehr geltende Fassung, die die Richtlinie umsetzen sollte, geht aber über die eigentliche Zielrichtung der Richtlinie in vielerlei Hinsicht hinaus und verschärft insoweit die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung. Im vorliegenden Beitrag geht es insbesondere um die sog. „schädliche Mitwirkung“ im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung, die bereits in der alten Fassung des § 8 AStG Gegenstand erheblicher Kritik war. Die Diskussion um die schädliche Mitwirkung wird auch nach Veröffentlichung des BMF-Erlasses zum AStG im Dezember 2023 nicht abnehmen, da viele Fragen weiterhin ungeklärt sind. Germany’s Controlled Foreign Company Rules (CFC-Rules) (codified in Sections 7-14 of the German Foreign Tax Act (FTG)) are complex. In addition, those rules provide for extensive documentation and declaration costs for the German economy. Internationally German companies concerned are at a competitive disadvantage compared to companies based in countries that do not have such CFC-Rules. With the adoption of EU Directive 2016/1164 (ATAD I) and the resulting obligation to transform this directive into domestic tax law, the German legislator had the opportunity to provide renew the area of German CFC-Taxation and to make the rules more balanced. However, the current version, which is intended to implement the directive, goes beyond the actual aim of the directive in many aspects and tightens the rules on CFC-Taxation in this respect. This article deals in particular with the so-called „harmful cooperation“ in the context of CFC-Taxation, which was already the subject of considerable criticism in the old version of Section 8 of the FTA. The discussion about harmful cooperation will not diminish even after the publication of the revised Federal Ministry of Finance decree on the FTA in December 2023, as many questions still remain unresolved.

Abo Aufsatz von Dana Zabel, ISR 9/2024, 289

Steuerliche Risiken und Gestaltungschancen bei der konzerninternen Finanzierung von Mitunternehmerschaften

Die grenzüberschreitende Konzernfinanzierung deutscher Kapitalgesellschaften ist Gegenstand ständiger steuerrechtlicher Auseinandersetzungen und Quell zahlreicher Meinungsäußerungen aus der Finanzverwaltung, Rechtsprechung, Steuerberatungspraxis und Wissenschaft. Dagegen führen die steuerlichen Folgen der Finanzierung deutscher Mitunternehmerschaften durch ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaften eher ein Schattendasein. In diesem Beitrag wird anhand eines Fallbeispiels den steuerlichen Risiken und Gestaltungschancen der Finanzierung inländischer Kommanditgesellschaften durch eine ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaft auf den Grund gegangen. Dabei wird sowohl das Szenario einer Finanzierungsgesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft als auch einer Kapitalgesellschaft betrachtet. The cross-border financing of German corporations is the subject of ongoing tax law disputes and the source of numerous opinions from tax authorities, case law, tax advisory practices, and academia. In contrast, the tax implications of the financing of German partnerships by foreign group financing companies remain relatively obscure. This article uses a case study to analyse the tax risks and opportunities of structuring the financing of domestic limited partnerships by a foreign group financing company. Both the scenario of a financing company in the legal form of a partnership and in the legal form of a corporation are considered.