Der Kommentar zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - jetzt in Neuauflage!
Topaktuell stellt der Kommentar die komplexe Rechtsmaterie Arbeitsschutz mit Stand 1.3.2025 dar.
Die IFRS Foundation hat im Mai 2025 ein Dokument zum Thema Unternehmensfortführung in IFRS-Abschlüssen aktualisiert. Es bietet praxisnahe Hinweise zur Anwendung der IFRS-Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Offenlegungspflichten bei Unsicherheiten zur Fortführung eines Unternehmens.
Die globale Mindeststeuer ist der US-Regierung ein Dorn im Auge. Bereits am zweiten Tag seiner Amtszeit verkündete US-Präsident Trump etwaige Optionen zum „Schutz vor diskriminierenden und exterritorialen Steuern“ zulasten von US-Unternehmen auszuloten. Mit dem „One Big Beautiful Bill Act“ (OBBBA) sollte in Section 899 des Internal Revenue Code (IRC) ein auf Reziprozität basierender Steuermechanismus eingeführt werden, der zu einer erhöhten Steuerbelastung für ausländische Steuerpflichtige in Staaten mit einer globalen Mindeststeuer geführt hätte. Am 28.6.2025 hat die G7-Staatengemeinschaft nun einen Deal verkündet: Die USA verzichten auf die Umsetzung von Section 899 IRC, um im Gegenzug von Regelungen der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) ausgenommen zu werden.
Die Unionsrechtskonformität der österreichischen Investmentfondsbesteuerung war schon im InvFG 1993 höchst umstritten. Trotz einer Neukodifikation des InvFG im Jahr 2011 bestanden die Bedenken fort. Auch die Neuregelung in § 188 InvFG wurde in der Folge mehrfach angepasst. In einem spektakulären Verfahrenspingpong zwischen BFG und VwGH hat der VwGH in seiner Entscheidung vom 20.09.2023, Ro 2022/13/0014 den EuGH zur Vereinbarkeit von § 188 InvFG mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 63 AEUV befasst. Am 30. April 2023 hat das europäische Höchstgericht in der Rs C-602/23 schließlich die Unionsrechtskonformität von § 188 InvFG in der alten Rechtslage bestätigt; damit findet die Quellensteuerrückerstattungssaga (zumindest vorerst) ein Ende.
Am 30. Juni 2025 wurden die bereits medial angekündigten Änderungen des NoVAG im Hinblick auf die Abschaffung der NoVA für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung der Kategorie N1 im BGBl veröffentlicht und sind diese folglich mit 1. Juli 2025 in Kraft getreten (vgl BGBl I 2025/26).
Unternehmer, die Einfuhren aus dem Drittland in Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätigen, können sich in vielen EU-Mitgliedstaaten aufgrund der Meldung von Einfuhrumsatzsteuer im sogenannten unbaren Verfahren einen Liquiditätsvorteil verschaffen. Auf welche Besonderheiten Sie als Unternehmer bei der Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer im unbaren Verfahren achten müssen und ob es sich hierbei um eine generelle Steuerstrategie handeln kann, skizzieren wir im Rahmen dieses Beitrages.
Ende Februar wurden seitens EU unter dem Titel „Omnibus“ in Form von zwei Richtlinienentwürfen Neuerungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angekündigt, sowie zeitgleich der so genannte „Clean Industrial Deal“ vorgestellt.
Erlass des BMF vom 27. 6. 2025, 2025-0.373.852, BMF-AV 2025/91.
Mit dieser quartalsweise wiederkehrenden Rubrik bieten wir einen praxisrelevanten Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Verwaltungspraxis sowie zur aktuellen Judikatur des BFG und VwGH zum Abgabenverfahrensrecht. Neuerungen betreffen insbesondere die neue Zwei-Faktor-Identifizierung für den Zugang zu FinanzOnline sowie Neuerungen zur zwingenden elektronischen Zustellung auch für Kleinunternehmer. Interessante Judikatur ist insbesondere zur Akteneinsicht beim Amt für Betrugsbekämpfung, zur Wiederaufnahme des Verfahrens, zur Bilanzberichtigung und zur Verjährung bei Abgabenhinterziehung ergangen.
Entscheidung: VfGH 24. 6. 2025, E 4624/2024.
Seit zwei Jahrzehnten ist die PV-Info die verlässliche Stimme in der Welt der Personalverrechnung. Kompakte Information, einzigartige Praxisnähe und hohe inhaltliche Qualität sind ihre Markenzeichen. Mit feinem Gespür für die Themen, die Personalverrechner bewegen, und dem Anspruch, auch sperrige Materien verständlich und praxisrelevant aufzubereiten, hat sich die PV-Info ihren Platz als unverzichtbare Begleiterin in der Fachwelt erarbeitet.
Die ImmoESt-Bemessungsgrundlage hängt davon ab, ob ein Grundstück dem Altvermögen oder dem Neuvermögen zuzuordnen ist. Werden an Altgebäuden nach dem 31. 3. 2012 Baumaßnahmen getätigt, kann das Neuvermögen zur Folge haben.
Die Zwischenbankbefreiung des - durch die Änderungen des AbgÄG 2024 mit Wirkung ab 1. 1. 2025 außer Kraft getretenen - § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG (idF vor dem AbgÄG 2024) war seit Juni 2024 Gegenstand eines vom BFG angestrengten Beihilfeverfahrens. Nachdem der EuGH mit Beschluss vom 5. 5. 2025, Schoger, C-460/24, - durchaus überraschend - die Vorlage des BFG aus Juni 2024 zum Beihilfecharakter der Zwischenbankbefreiung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen hat, reagierte das BFG innerhalb kürzester Zeit und befragte den Gerichtshof mit Beschluss vom 30. 5. 2025 erneut zum Beihilfecharakter der Bestimmung. Dieser Beitrag stellt die aktuellen Entwicklungen zur Thematik, welche für die betroffenen Branchen von enormer Bedeutsamkeit sind, dar, und unternimmt dabei den Versuch einer kurzen Einordnung.