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Redaktionelle Empfehlung

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REGIERUNGSPROGRAMM 2025-2029 | Mehr Netto vom Brutto?

Nach der längsten Regierungsbildungsphase in der Geschichte Österreichs hat die neue Regierung ihr Regierungsprogramm mit dem Titel „JETZT DAS RICHTIGE TUN. FÜR ÖSTERREICH.“ für die Legislaturperiode 2025-2029 vorgestellt. Die Koalitionspartner haben darin zahlreiche Maßnahmen angekündigt. Diese betreffen vor allem Pensionisten, Arbeitsnehmer und Unternehmen. Das Regierungsprogramm enthält noch viele offene Details, setzt aber klare Schwerpunkte auf wirtschaftliche Entlastung, steuerliche Anreize und auf strengere Regelungen im Bereich der Förderungen. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten geplanten Änderungen im Bereich der Personalbesteuerung und Lohnverrechnung für Sie zusammengefasst.

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FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft): Was Gründer wissen müssen - Alle Fragen geklärt

Seit Jänner 2024 ist sie in aller Munde, die neue Rechtsform FlexCo - Flexible Kapitalgesellschaft! Sie trägt insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von Gründer:innen und Startups Rechnung. Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die für eine GmbH anzuwendenden gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Wir haben im Folgenden für Sie das aus praktischer Sicht Wichtigste zusammengefasst.

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SELBSTANZEIGE | Verrechnungsweisung fehlerhaft - keine Strafbefreiung

Wie kann man steuerliche Vergehen korrigieren und dennoch straffrei bleiben? Eine strafbefreiende Selbstanzeige bietet diese Möglichkeit - jedoch nur, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Um Straffreiheit zu erlangen, ist es entscheidend, dass die Selbstanzeige vollständig und rechtzeitig erfolgt. Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche Voraussetzungen dabei besonders zu beachten sind und wie Sie diese Chance zur Fehlerkorrektur optimal nutzen können.

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EINKOMMENSTEUER | Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerungen

Der Hälftesteuersatz ist eine bedeutende steuerliche Erleichterung für Steuerpflichtige, die unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden kann. Diese besondere Besteuerungsregelung ermöglicht es, bestimmte Einkünfte nur zur Hälfte des regulären Steuersatzes zu versteuern und ist insbesondere für Steuerpflichtige von Interesse, die Betriebsvermögen veräußern oder Entschädigungen, wie etwa Abfindungen, erhalten.

Inhalte aus den Zeitschriften


Abo Aufsatz von Reinhold Beiser, SWK 11/2025, 588

PKW-Sachbezüge in der Umsatzsteuer

Werden PKW Arbeitnehmern für Privatfahrten zur Nutzung überlassen, stellt sich die Frage, wie die damit verbundenen Sachbezüge in der Umsatzsteuer zu erfassen sind. Eine Differenzierung nach Maßgabe des Vorsteuerabzugs für die zur Nutzung überlassenen PKW ist notwendig: Werden PKW mit Vorsteuerabzug des Arbeitgebers (Fiskal-LKW oder emissionsfreie PKW iSd § 12 Abs 2 Z 2a UStG) Arbeitnehmern für Privatfahrten zur Nutzung überlassen, so sind die damit verbundenen Sachbezüge umsatzsteuerpflichtig (20 % Umsatzsteuer). Sind die zur Nutzung überlassenen PKW dagegen vom Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 2 Z 2 UStG ausgeschlossen, sind die Sachbezüge nicht umsatzsteuerpflichtig.

Abo SWK 11/2025, 570

Michael Lang zum 60. Geburtstag

Auch für die Umstrukturierung der Berufungssenate zunächst in den Unabhängigen Finanzsenat und sodann in das Bundesfinanzgericht hast du wertvolle Beiträge geleistet. Wir waren zwar nicht immer einer Meinung und haben wechselseitig Artikel veröffentlicht, in denen wir Kritik an der Ansicht des anderen geübt haben; das aber hat unserer persönlichen Freundschaft natürlich keinen Abbruch getan. Ich kann mich noch gut erinnern, wie du vor dem UFS einen Vortrag gehalten hast und wir uns als Freunde geoutet haben, was in meiner Kollegenschaft, gelinde gesagt, Überraschung hervorgerufen hat. Du hast daraufhin lachend hinterfragt, ob ich nunmehr von allen skeptisch beäugt werde.