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Redaktionelle Empfehlung

News


BFGjournal News //

VERFAHRENSRECHT | Aktuelles BFG-Erkenntnis zum Auskunftsbescheid

Der Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO bietet für Abgabenpflichtige die Möglichkeit einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt bereits im Vorab von der Finanzverwaltung rechtsverbindlich beurteilen zu lassen. Der schriftliche Antrag auf Erlassung eines Auskunftsbescheides muss dazu unter anderem die Formulierung von konkreten Rechtsfragen sowie die Darlegung einer eingehend begründeten Rechtsansicht zu den formulierten Rechtsfragen enthalten. In einem aktuellen Erkenntnis urteilte das BFG nun, dass die bescheiderlassende Behörde lediglich zu den angeführten Rechtsfragen absprechen darf und der Antrag in einem späteren Beschwerdeverfahren nicht erweitert werden kann.

SWK News //

Achtung bei Insolvenz: Folgen für Geschäftsführer oft ungeahnt!

Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, hat der Geschäftsführer alle Hände voll zu tun. Immerhin geht es um das Überleben des Unternehmens. Ab wann ist das Unternehmen insolvent? Wann muss Insolvenz angemeldet werden? Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Diese und ähnliche Fragen liegen auf der Hand. Was dabei häufig untergeht, sind die Risiken der persönlichen Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenz, die diesen oftmals gar nicht bewusst sind.

SWI News //

DOPPELBESTEUERUNG | Kein § 48 BAO bei gescheiterter Steuerplanung!

Hybride Gesellschaften gehörten lange zum klassischen Kanon der internationalen Steuerplanung. Die unterschiedliche steuerliche Einordnung von Rechtspersonen, entweder als steuerlich transparent oder intransparent jeweils im Ansässigkeitsstaat der Rechtsperson und jenem der Gesellschafter kann allerdings wirtschaftliche Doppelbesteuerung bewirken und ein vermeintlich lukratives Steuergestaltungsmodelle in eine wahre Steuerfalle verwandeln. Da DBA für wirtschaftliche Doppelbesteuerung regelmäßig keine Entlastung gewähren, bleibt als letzter Ausweg häufig nur eine Entlastung nach § 48 Abs 5 BAO, die allerdings im Ermessen der Behörde liegt. Wie das BFG aber erst kürzlich entschieden hat, bedeutet Ermessen gerade nicht, dass der Bundesminister für Finanzen steuerliche Fehlplanungen und unterlassene Mitwirkungspflichten sanieren muss.

PV-Info News //

Aktuelles in der Personalverrechnung 2025 - Lohnsteuer/Lohnabgaben, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht

Laut Ankündigung des BMF ist nach derzeitigem Stand keine Verlängerung der für das Jahr 2024 befristeten Regelung über abgabenfreie Mitarbeiterprämien auf das Jahr 2025 geplant. Sofern die Mitarbeiterprämien dem Kalenderjahr 2024 zugeordnet werden können (Anspruch FÜR 2024, Ausweis am Lohnkonto 2024), ist eine abgabenfreie Berücksichtigung bei Nachzahlung noch bis 15. Februar 2025 möglich.

Inhalte aus den Zeitschriften


Abo Aufsatz von Michael Seebacher, SWK 6/2025, 374

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2025 (Teil 2)

Mit Erlass des BMF vom 4. 12. 2024, 2024-0.859.433, BMF-AV 2024/168, wurden die Lohnsteuerrichtlinien aufgrund gesetzlicher Änderungen (ua Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, Start-Up-Förderungsgesetz, Abgabenänderungsgesetz 2024, Telearbeitsgesetz, Progressionsabgeltungsgesetz 2025), Änderungen in Verordnungen (ua Sachbezugswerteverordnung, Lohnkontenverordnung) und neuer Verordnungen (Kilometergeldverordnung, Fahrtkostenersatzverordnung) angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtariftabellen eingefügt.In diesem zweiteiligen Beitrag werden die wesentlichen Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien aus dem LStR-Wartungserlass 2024 dargestellt. Der vorliegende Teil 2 befasst sich ua mit den Änderungen in Hinblick auf die Steuersätze, Absetzbeträge, außergewöhnliche Belastungen, sonstigen Bezüge, die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, die Mitarbeiterprämie und die Effektivtariftabellen.

Abo Aufsatz von Claus Staringer, SWK 6/2025, 365

Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen und Unionsrecht - alles klar?

Mit drei Erkenntnissen (zu vergleichbaren Sachverhalten) hat das BFG im Laufe des Jahres 2024 entschieden, dass die geltende österreichische Rechtslage zur Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen im Fall von Zuwendungen an ausländische Begünstigte weiterhin gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen würde. Das BFG vertrat dabei die Auffassung, dass dieses Ergebnis angesichts des früheren Urteils des EuGH in der Rs F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt sogar ein acte clair wäre. Demzufolge hat das BFG kein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV an den EuGH gerichtet, sondern gab den vorliegenden Beschwerden unmittelbar statt. Trotz Annahme eines acte clair ließ das BFG in allen drei Fällen die Revision an den VwGH zu. Die vor dem BFG unterlegene Finanzverwaltung erhob daraufhin Amtsrevisionen, die derzeit beim VwGH anhängig sind.Im Wesentlichen geht es in den gegenständlichen Revisionsfällen darum, ob die überarbeitete Rechtslage in § 24 Abs 5 Z 3 lit b iVm Z 6 KStG idF AbgÄG 2015, mit der der Gesetzgeber auf das EuGH-Urteil in der Rs F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt reagiert hatte, die frühere Unionsrechtswidrigkeit des Systems der Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen mit in der EU oder im EWR ansässigen ausländischen Begünstigten beseitigt hat oder ob auch die verbesserte Rechtslage weiterhin unionsrechtswidrig und damit unanwendbar ist. Letzteres könnte erhebliche Auswirkungen auf die Zukunft vieler Privatstiftungen in Österreich haben.

Abo Aufsatz von Michael Tumpel, SWK 6/2025, 362

Scheitert die Steuerpolitik der EU und der OECD an Trump?

Die internationale Steuerpolitik, wie sie von der OECD und der EU in den letzten Jahren vorangetrieben wurde, gerät ins Wanken. Mit der Rückkehr von Donald Trump ins Weiße Haus hat sich nicht nur das politische Klima in den USA verändert, sondern auch die Perspektive auf multilaterale Abkommen und deren Durchsetzbarkeit. Das Inclusive Framework der OECD, das mit dem „Global Tax Deal“ und seinen beiden Säulen (Pillar I und Pillar II) eine umfassende Reform anstoßen wollte, sieht sich nun mit einer US-Administration konfrontiert, die wenig Interesse daran zeigt, diese Vorgaben umzusetzen. Dies wirft Fragen zur Zukunft der internationalen Steuerpolitik auf und beleuchtet die Risiken und Schwächen der bisherigen Ansätze - sowohl auf globaler als auch auf europäischer Ebene.