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Öko-Zuschlag für ökologische Sanierung von Wohngebäuden: Steuerliche Vorteile und Voraussetzungen

Der Öko-Zuschlag für die ökologische Sanierung von Wohngebäuden wurde im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum und Bauoffensive“ im Jahr 2024 eingeführt und bietet nun auch für Vermieter (zuvor profitierten nur Privatpersonen von klimafreundlichen Sanierungsmaßnahmen gem. § 18 Abs 1 Z10 EStG) erhebliche steuerliche Vorteile. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den Einsatz umweltfreundlicher Technologien zu fördern.

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LOHNSTEUER | Lohnnebenkostenpflicht bei Entgelten von dritter Seite

Die Frage der Lohnnebenkostenpflicht bei Entgelten von dritter Seite hat in der jüngsten Vergangenheit erneut an Bedeutung gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 26.9.2024, Ra 2023/15/0113) hat im Herbst 2024 eine wichtige Entscheidung zur Behandlung von Stock Options getroffen, die von einer ausländischen Konzernmutter an leitende Mitarbeiter einer inländischen Tochtergesellschaft gewährt wurden. Dabei ging es insbesondere um die Verpflichtung zur Abfuhr des Dienstgeberbeitrags (DB) zum FLAG bei der Ausübung der Option. In seinem Erkenntnis ging der VwGH von einem Auseinanderklaffen von Dienstgeberbeitragsflicht und Kommunalsteuerpflicht aus. Im nachfolgenden Beitrag informieren wir Sie über nähere Details zu diesen unterschiedlichen Besteuerungsansätzen bei Entgelten von dritter Seite.

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BILANZIERUNG | Nahestehende Unternehmen/Personen im Jahresabschluss

Alle, die mit der Erstellung von Einzel- und Konzernabschlüssen befasst sind, wissen um die Herausforderungen betreffend die Pflichtangaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen im Anhang des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses von mittelgroßen und großen Gesellschaften (§ 238 Abs 1 Z 12 UGB). Um der erforderlichen Transparenz in der Rechnungslegung gerecht zu werden, ist eine Offenlegung von Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden natürlichen und juristischen Personen im Anhang des berichtenden Unternehmens vorgeschrieben. Im nachfolgenden Beitrag geben wir einen Überblick über die diesbezüglichen Bestimmungen im UGB sowie die in der AFRAC-Stellungnahme 10 enthaltenen ergänzenden Ausführungen.

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Start-up Paket - attraktives steuerliches Mitarbeiterbeteiligungsmodell?

Nach alter Rechtslage bestanden vor dem 01.01.2024 grundsätzlich Steuerbefreiungen für Mitarbeiter im Rahmen einer jährlichen Gewinnbeteiligung von bis zu EUR 3.000. Allerdings wurden in der Praxis diese Begünstigungen von Start-ups kaum genutzt, da Start-ups anfangs kaum Gewinne und in der Regel nur begrenzte liquide Mittel zur Verfügung haben. Als Alternative sind aktuell insbesondere „Phantom Shares“ oder „Stock-Options“ verbreitet, da diese zunächst zu keinem Geldfluss und auch zu keiner sofortigen Besteuerung führen, bspw. bei einem Exit kann jedoch eine hohe Steuerbelastung von über 50 % anfallen.

Inhalte aus den Zeitschriften


Abo Aufsatz von Michael Tumpel, SWK 13/2025, 646

Der Weg zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)

Die am 11. 3. 2025 verabschiedete Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates bringt eine umfassende Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Ab 2030 kommen die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung nach einem einheitlichen Standard für innergemeinschaftliche Umsätze und erweiterte transaktionsbezogene digitale Meldepflichten. Viele Mitgliedstaaten haben bereits diesbezügliche Regelungen für den nationalen Bereich, die sie bis 2035 beibehalten können. Mitgliedstaaten wie Österreich können das EU-System auch für Umsätze im Inland verpflichtend vorsehen. Weiters werden schon 2028 die Regeln für Plattformökonomien angepasst und darüber hinaus Vereinfachungen iZm der Mehrwertsteuerregistrierung vorgesehen. Ein erster Überblick soll zeigen, was auf Unternehmer und Berater zukommen wird und welche Spielräume bei der Umsetzung in Österreich bestehen, um Vereinfachungen und eine möglichst friktionsfreie Implementierung zu erreichen.

Abo Aufsatz von Stefan Bendlinger, SWK 13/2025, 658

Das BFG ortet in § 12 Abs 1 Z 10 KStG einen Verstoß gegen Unionsrecht

In zwei Entscheidungen vom 7. 3. 2025, RV/7102685/2022 und RV/7103283/2023, hatte sich das BFG mit der Frage zu beschäftigen, ob Zinszahlungen, die von einer in Österreich ansässigen Konzerngesellschaft an eine niedrigbesteuerte ausländische Muttergesellschaft geflossen sind, aus unionsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 12 Abs 1 Z 10 KStG vom Zinsabzug ausgeschlossen werden dürfen. Das BFG kam zu dem Ergebnis, dass die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft geltend gemachten und an den EWR-Mitgliedstaat Liechtenstein bezahlten Darlehenszinsen in EWR- bzw unionsrechtskonformer Einschränkung der österreichischen Regelung nicht dem Abzugsverbot unterliegen und als Betriebsausgaben berücksichtigt werden müssen.

Abo Aufsatz von Christoph Puchner und David Gloser, SWK 13/2025, 650

Einsatz von Substanzgenussrechten für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Für die Incentivierung von Schlüsselarbeitskräften können Mitarbeitern entweder virtuelle Anteile oder echte Anteile eingeräumt werden. Sofern die Entscheidung auf die Gewährung von echten Anteilen fällt, stehen neben gewöhnlichen GmbH-Anteilen bzw FlexCo-Unternehmenswertanteilen auch Substanzgenussrechte zur Verfügung. Vor Kurzem ist eine BMF-Anfragebeantwortung zum wirtschaftlichen Eigentumsübergang bei Substanzgenussrechten ergangen. Nachfolgend soll die Eignung von Substanzgenussrechten für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unter Berücksichtigung der BMF-Auskunft näher beleuchtet werden.

Abo SWK 13/2025, 669

Europäische Kommission stellt Verstoß von Apple und Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte fest

Die Europäische Kommission hat am 23. 4. 2025 festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden. Daher hat die Europäische Kommission gegen Apple und Meta Geldbußen in Höhe von 500 Mio Euro bzw 200 Mio Euro verhängt.