Bereits vor rund einem Jahr haben wir aufgrund der Verschärfungen des Budgetbegleitgesetzes 2025 beim Energiekrisenbeitrag verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Nunmehr hat überraschend der VfGH mit Beschluss vom 1. 7. 2026, E 405/2025, ein Gesetzesprüfungsverfahren zu zentralen Bestimmungen des Energiekrisenbeitrags-Strom im EKBSG idF BGBl I 2024/13 bereits für das Jahr 2024 (Erhebungszeitraum 2) eingeleitet.Im Fokus steht die Weitergeltung der Abschöpfung von Überschusserlösen aus Stromverkäufen für 2024. Der Prüfungsbeschluss formuliert deutliche und differenziert begründete Bedenken: Wegfall der krisenbedingten Sondersituation als Belastungsgrund; Zweifel an der sachlichen Rechtfertigung der Auswahl des Besteuerungsgegenstands und an der Ausgestaltung des EKB-S (insbesondere produktionskostenunabhängige Bemessung und Beschränkung auf Erzeuger).Die im Prüfungsbeschluss sehr deutlich formulierten mehrfachen Bedenken des VfGH deuten darauf hin, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Aufhebung der zentralen Bestimmungen des EKBSG besteht.