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Redaktionelle Empfehlung

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PENSION | Besteuerung ausländischer Pensionspläne

Die österreichische Besteuerung ausländischer Pensionspläne folgt einer mehrstufigen Qualifikationslogik, die Besteuerungszeitpunkt, Steuersatz und Deklarationspflicht grundlegend bestimmt. Wer die relevanten Weichenstellungen zu spät adressiert, verliert Gestaltungsspielräume, die sich im Nachhinein nicht mehr zurückgewinnen lassen. Unser vorliegender Beitrag gibt einen Überblick und erläutert die maßgeblichen Konsequenzen.

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RECHNUNGSLEGUNG | Sonderfragen zu Umweltschutzrückstellungen

Umweltbezogene Verpflichtungen gewinnen im Zuge verstärkter regulatorischer Entwicklungen und Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend an Bedeutung und stellen bilanzierende Unternehmen auch im Bereich der Rechnungslegung vor neue Herausforderungen. In diesem Sinne wurde auch die AFRAC-Stellungnahme 11 zu den Umweltschutzrückstellungen nach UGB überarbeitet und im Juni 2025 in aktualisierter Fassung veröffentlicht.

Inhalte aus den Zeitschriften


SWK 19/2026, 829

Budgetausschuss: Novelle zum Dienstgeberabgabegesetz und ÖBB-Rahmenplan

Am 30. 6. 2026 hat das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 den Budgetausschuss passiert. Ein mehrheitlich angenommener selbständiger Antrag (BUA 562 BlgNR 28. GP) zur Novellierung des Dienstgeberabgabegesetzes (DAG) sieht für die Jahre 2027 bis inklusive 2030 die Anhebung der bundesweiten pauschalierten Dienstgeberabgabe vor. Im Rahmen der Budgetkonsolidierung soll die Dienstgeberabgabe nach § 1 Abs 1 DAG für die Jahre 2027 bis 2030 um 3,6 Prozentpunkte (von 19,4 % auf 23 %) angehoben werden. Ab dem Jahr 2030 soll die Dienstgeberabgabe 21 % betragen.

Aufsatz von Stefan Schuster, SWK 19/2026, 837

Verdeckte Ausschüttungen und Geschäftsführerentgelte

Feststellungen von verdeckten Ausschüttungen in Verbindung mit Geschäftsführerentgelten können mannigfache Auswirkungen nach sich ziehen. Dieser Beitrag soll die möglichen verfahrens- und abgabenrechtlichen Folgen anhand eines in der Praxis wohl oftmals anzutreffenden Sachverhalts skizzieren. Kritisch ist dabei ein in der Praxis oft unterschätzter Punkt: Es handelt sich bei Gesellschafter und Gesellschaft um verschiedene Steuersubjekte.

Aufsatz von Michael Tumpel, SWK 19/2026, 830

AfA bei Vorbehaltsfruchtgenuss

Mit dem EStR-Wartungserlass 2026 hat das BMF die Aussagen zur Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Fruchtgenussrechten in Rz 113a EStR an die jüngere Rechtsprechung des VwGH angepasst. Anlass war insbesondere der Beschluss des VwGH vom 20. 1. 2025, Ra 2023/13/0180, mit dem die Anerkennung einer erst Jahre nach der Übertragung von Liegenschaften unter Vorbehalt des Fruchtgenusses vereinbarten Substanzabgeltung mangels Fremdüblichkeit versagt wurde. Für Fruchtgenusseinräumungen nach dem 31. 12. 2025 anerkennt die Finanzverwaltung eine Substanzabgeltung daher nur mehr dann, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fruchtgenusseinräumung vereinbart wird. Der Beitrag nimmt diese Änderung der Verwaltungspraxis zum Anlass, die AfA-Berechtigung bei Fruchtgenuss nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis de lege lata kurz darzulegen, und greift als Alternative die von Ruppe begründete Auffassung auf, wonach die AfA demjenigen zusteht, der die Einkunftsquelle bewirtschaftet. Da der VwGH die AfA-Berechtigung in ständiger Rechtsprechung anders beurteilt, sollte der Gesetzgeber - oder allenfalls der Verordnungsgeber - eine Klarstellung vornehmen.