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BMF-Information zu den Auswirkungen der Rs Nova Iberomoldes auf die österreichische Grunderwerbsteuer
(BMF) - In einem kürzlich ergangenen Nova Iberomoldes, C-837/24, prüfte der EuGH die Vereinbarkeit der portugiesischen Grunderwerbsteuer (IMT) mit der Kapitalansammlungs-RL (RL 2008/7/EG des Rates vom ). Da das österreichische Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vergleichbare Regelungen enthält, möchte das Bundesministerium für Finanzen über die weitere Vorgangsweise informieren.
Kapitalansammlungs-RL (RL 2008/7/EG, KA-RL)
Die Erhebung von indirekten Steuern auf die Zuführung von Kapital an (näher definierte) Kapitalgesellschaften ist durch die Kapitalansammlungsrichtlinie (KA-RL) harmonisiert. Die KA-RL sieht ein generelles Verbot von indirekten Steuern ua für „Umstrukturierungen“ vor. Dies kann nach dem gegenständlichen Urteil auch eine „Grunderwerbsteuer“ betreffen (vgl Nova Iberomoldes, C-837/24, Rn 32 ff).
Eine „Umstrukturierung“ (Art 4 Abs 1 KA-RL) liegt bei einer Einbringung des gesamten Gesellschaftsvermögens einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (lit a) sowie beim Erwerb von Anteilen, die eine Mehrheit der Stimmrechte einer anderen Kapitalgesellschaft ausmachen (lit b; Anteilstausch) vor. Voraussetzung ist, dass als Gegenleistung das Kapital der über...