BFG 09.03.2026, RV/5100586/2024: 1. Sind in das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 8 KStG iVm § 20 Abs. 1 Z 7 EStG dem Grunde nach auch Entschädigungen aus einem Wettbewerbsverbot einzubeziehen?
2. Bejahendenfalls, sind diesbezüglich gebildete Rückstellungen in die Berechnung des Entgelts gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 jenes Jahres einzubeziehen, in dem die Dotierung erfolgt ist?
Judikatur