2 Mit Generalversammlungsbeschluss und Umwandlungsvertrag vom
Trefferliste
Gegenstand der ordentlichen Generalversammlung sind gemäß § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG jedenfalls die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung der Geschäftsführer.
(Gonaus/Schmidsberger, Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung, 27)
Gesellschafter waren aufgrund der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Sperrminorität zwar in der Lage, Beschlüsse der Generalversammlung zu verhindern. Um über den in...GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer
9. Mai 1988 ist eine LP GmbH gegründet worden. Laut Generalversammlungsbeschluss vom
wirksam eine generelle Weisungsfreiheit der Geschäftsführer festlegen. Auch wenn keine direkten Weisungen seitens der Generalversammlung erfolgt seien, ändere dies nichts an der Tatsache, dass die Generalversammlung ...Ausfluss des Willens der Geschäftsführer zu beurteilen seien, sondern als Ausfluss des zugrunde liegenden Willens der Generalversammlung . Der Wille der Generalversammlung komme auch in der vorliegenden
in einer oder mehreren Transaktionen über die von Ihnen bestimmte Anzahl auszuüben. Um Sie über die von der Generalversammlung getroffenen Entscheidung auf dem...oder in mehreren Transaktionen über eine von Ihnen festgelegte Anzahl berechtigt sein. Falls die nächste Generalversammlung der Aktionäre im Juni 1994
ein Genossenschaftsobmann, der gleichzeitig zum Geschäftsführer bestellt und die Weisungen der Genossenschaftsorgane (Generalversammlung , Aufsichtsrat) zu befolgen
sei der als Vertrag zugunsten Dritter aufzufassende Verschmelzungsvertrag in Verbindung mit den genehmigenden Generalversammlungsbeschlüssen (vgl.
sei der als Vertrag zugunsten Dritter aufzufassende Verschmelzungsvertrag in Verbindung mit den genehmigenden Generalversammlungsbeschlüssen (vgl.
wesentlich sind, kann für eine vermögensverwaltende Holdinggesellschaft zB die Ausübung des Stimmverhaltens in der Generalversammlung der Beteiligungsgesellschaft
auf Gesellschafterbeschlüsse, bezüglich des Gehaltes auf den Kollektivvertrag verwiesen. In dem dazu vorgelegten Generalversammlungsprotokoll aus dem Jahr 2010 ist festgehalten,...Mit Herrn N. wurde kein schriftlicher Dienstvertrag abgeschlossen. Regelungen betreffend Wohnung, Auto, in den Generalversammlungen getroffen. Hinsichtlich Gehalt gelten
gewesen. Eine (wie im Gesellschafterbeschluss der D GmbH vom Dezember 2009 vorgesehene) Genehmigung der Generalversammlung von Investitionen, die gewisse Beträge
daß die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Teilen von ihnen an gesellschaftsfremde Personen der Zustimmung der Generalversammlung bedürfen sollte. Zum Geschäftsführer...die Abtretung von Geschäftsanteilen an gesellschaftsfremde Personen nach dem Gesellschaftsvertrag der Zustimmung der Generalversammlung bedurft habe, in welcher der
mehr Gesellschafterin der Ges.m.b.H. war; vorher konnte sie nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, wobei die Generalversammlung bestimmte, was als wichtiger Grund
jedoch 15 Mitgliedern, darunter dem Obmann und mindestens einem Obmannstellvertreter. Der Vorstand werde von der Generalversammlung auf vier Jahre gewählt. § 12...Raiffeisenkasse G auch Beschlüsse ausführen, die gegen seinen Willen im Vorstand oder vom Aufsichtsrat oder von der Generalversammlung gefaßt worden seien. Er habe
laut Registereintragung vom 16. August 1976 durch die Generalversammlungsbeschlüsse vom
fielen. Liege eine derartige Maßnahme im Interesse der Gesellschaft, so hätten die Geschäftsführer eine Generalversammlung einzuberufen. Der Abschluss von
Genossenschaftsgesetz , der Satzung, der Geschäftsordnung und den Beschlüssen der Generalversammlung zustehenden Befugnissen" vertreten
die Möglichkeit, daß der Geschäftsführer der Untergesellschaft durch die von dem anderen Unternehmen beherrschte Generalversammlung bestellt und wieder abberufen werden...könne auf die Geschicke des Unternehmens der Untergesellschaft nur durch die Ausübung ihres Stammrechtes in der Generalversammlung Einfluß nehmen. Nach
Gesellschafter, jede Geschäftsführungsangelegenheit initiativ aufzugreifen und dem Geschäftsführer mit Beschluß der Generalversammlung verbindliche Weisungen zu erteilen,...bereite. Die entscheidenden Einflußmöglichkeiten in der GesmbH seien unmittelbar an die Stimmenmehrheit in der Generalversammlung geknüpft, was nicht bloß die
Stimmrechtsanteile hielt. Am 3.4.1995 beschloss die Generalversammlung der R***** AG eine Änderung der