natürlichen Personen, die vom Vorstand, dem Aufsichtsrat oder der Generalversammlung mit der Führung der Geschäfte,
Trefferliste
Gegenstand der ordentlichen Generalversammlung sind gemäß § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG jedenfalls die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung der Geschäftsführer.
(Gonaus/Schmidsberger, Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung, 27)
Gültigkeit in allen beteiligten Gesellschaften der Zustimmung der Haupt- oder Generalversammlung mit der für eine Änderung der Satzung
und dessen Stellvertreter sind vom Kreditinstitut zu den Hauptversammlungen, Generalversammlungen und
der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken; 4. von der Generalversammlung der
durchzuführen; der Obmann führt hiebei den Vorsitz. Die Generalversammlung (§ 419 Abs. 1) ist vom...30. September 2002 in die Generalversammlung und in die
nach diesem Bundesgesetz zugeordneten Aufgaben und Obliegenheiten. Die Generalversammlung (§ 419 Abs. 1) ist vom...30. September 2004 in den Vorstand, die Kontrollversammlung und die Generalversammlung zu entsenden. Dabei ist
alle ihnen nach diesem Bundesgesetz zugeordneten Aufgaben und Obliegenheiten. Die Generalversammlung (§ 419 Abs. 1 Z 2)...31. Oktober 2005 in den Vorstand, die Kontrollversammlung und die Generalversammlung zu entsenden. Dabei ist
2005 erweiterte Verwaltungskörper zu bilden. Dabei sind 1. in die Generalversammlung zwei
29.11.2016 . [5] Die Holding brachte die Marke im Zuge einer Kapitalerhöhung mit Generalversammlungsbeschluss vom
diesen Umstand dem Vorstand der Holding AG mit. [5] Diese brachte die Marke im Zuge einer Kapitalerhöhung mit Generalversammlungsbeschluss vom
Verhandlung genannt am 8. November 2023 , dem Datum des Generalversammlungsbeschlusses über die Auslösung der Gesellschaft
23.07.2021 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit Generalversammlungsbeschluss vom
II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit Verschmelzungsvertrag und Generalversammlungsbeschluss vom
der Abgabenbehörde nicht vorzuwerfen, dass nicht alle Ermittlungshandlungen zu einem Ergebnis geführt hätten. Ein Generalversammlungsprotokoll der ***Gx***-***W*** GmbH fehle sowohl...Beschwerdeführers entschieden. Ob bei der ***Gx*** ***W*** GmbH für die Laufzeitverlängerung der Superädifikate ein Generalversammlungsbeschluss erforderlich gewesen sei bzw. ob es
durch die selbständig vertretungsbefugten Vorstände, ***Z*** und ***Y***, vertreten. ***Z*** übernahm den Vorsitz der Generalversammlung . Inhaltlich wurde auszugsweise wie folgt lautender Generalversammlungsbeschluss ...durch die selbständig vertretungsbefugten Vorstände, ***Z*** und ***Y***, vertreten, wobei ***Z*** den Vorsitz der Generalversammlung übernahm. Mit Generalversammlungsbeschluss vom
29.11.2016 . [5] Die Holding brachte die Marke im Zuge einer Kapitalerhöhung mit Generalversammlungsbeschluss vom
oder Mehrheitsgesellschafter der Komplementär-GmbH ergeben, woraus ein - wenn auch im Wege eines Beschlusses der Generalversammlung ausübbares - Weisungsrecht gegenüber...oder Mehrheitsgesellschafter der Komplementär-GmbH ergeben, woraus ein - wenn auch im Wege eines Beschlusses der Generalversammlung ausübbares - Weisungsrecht
unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Aufstellung und Feststellung. GmbH: Feststellung durch die Generalversammlung innerhalb von acht Monaten nach dem...[1124] . Für die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses bei einer GmbH ist die Generalversammlung zuständig. Sie hat in den ersten acht
Sprache beim Firmenbuchgericht offengelegt und dem Aufsichtsrat sowie der nächsten ordentlichen Haupt- oder Generalversammlung vorgelegt. Diese
besonderes genossenschaftliches Willensbildungsorgan können Sektor- und Sektionsversammlungen einer Generalversammlung vorgeschaltet werden.