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Welche Beschlüsse sind in einer ordentlichen Generalversammlung einer GmbH jedenfalls zu fassen?
Gegenstand der ordentlichen Generalversammlung sind gemäß § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG jedenfalls die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung der Geschäftsführer.

(Gonaus/Schmidsberger, Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung, 27)
BFG 18.02.2026, RV/2100601/2023: Bei nichtunternehmerischen/ nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten besteht kein Anspruch auf Vorsteuererstattung
Judikatur

Sitzungen der Generalversammlung  ohne Stimmrecht teil, es sei denn, sie werden als Vertreter eines Mitglieds in der Generalversammlung  benannt. Der Vorsitzende kann interessierte Dritte zur Teilnahme an den...Stellungnahme Zusammenhang zwischen der Veranstaltung und den Geschäftsaktivitäten: Generalversammlung  Artikel 14 - Zusammensetzung Die Generalversammlung  ist das oberste Organ der ECA und

§ 15. Von dem Vorstande, dem Aufsichtsrathe und der Generalversammlung.
Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) § 15. Von dem Vorstande, dem Aufsichtsrathe und der Generalversammlung., BGBl. I Nr. 178/2023, gültig ab 01.01.2024

§ 15. Von dem Vorstande, dem Aufsichtsrathe und der Generalversammlung ....§ 15. Von dem Vorstande, dem Aufsichtsrathe und der Generalversammlung . (1) Jede Genossenschaft muss einen von der Generalversammlung  aus der Zahl der Genossenschafter oder

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