Suchen Kontrast Hilfe
Schnelle Antwort
Welche Beschlüsse sind in einer ordentlichen Generalversammlung einer GmbH jedenfalls zu fassen?
Gegenstand der ordentlichen Generalversammlung sind gemäß § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG jedenfalls die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung der Geschäftsführer.

(Gonaus/Schmidsberger, Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung, 27)
2. Besonderer Teil
Buch Handbuch Vertragsgestaltung | Kerschner (Hrsg) - 2023 (3. Aufl.)

Der Geschäftsführung obliegt die Leitung der Gesellschaft sowie die Entscheidungsfindung, soweit sie nicht einem Generalversammlungsbeschluss  vorbehalten ist. [1051] Die Generalversammlung  kann darüber hinaus das...S. 368 Die Generalversammlungen  finden am Sitz der Gesellschaft statt. Alle Gesellschafter sind zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt. Die Generalversammlung  ist beschlussfähig, wenn wenigstens 51 %

...laden...
Weitere Beiträge laden