Letzterem zuzurechnen, wenn der Verein nach außen nicht auftritt, kein eigenes Bankkonto hat und nicht einmal Generalversammlungsprotokolle vorgelegt werden können (
Trefferliste
Gegenstand der ordentlichen Generalversammlung sind gemäß § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG jedenfalls die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung der Geschäftsführer.
(Gonaus/Schmidsberger, Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung, 27)
etwa wenn damit das Ausscheiden eines bisherigen Gesellschafters verbunden ist. Auf die Eintragung dieses Haupt- bzw Generalversammlungsbeschlusses in das Firmenbuch kommt es in diesem...(abgesehen von Fällen, in denen eine Ausnahme von diesem Zustimmungserfordernis greift) die Zustimmung der Haupt- bzw Generalversammlungen voraus. Auf dieser Basis geht ein
Anhang § 29 ff Überschneidung der Zuständigkeiten von Aufsichtsrat und Generalversammlung 3. Titel - Die Generalversammlung ...des Aufsichtsrats IV. Einberufung der Generalversammlung (Abs 4)
der aus der Vorteilserlangung erfließenden Schadenersatzansprüche durch die übrigen Gesellschafter im Rahmen der Generalversammlung verwirklicht werden (vgl
den Lagebericht sowie gegebenenfalls den Corporate Governance-Bericht nach seiner Behandlung in der Hauptversammlung (Generalversammlung ), jedoch spätestens neun Monate nach...von Rücklagen in das Ermessen der Geschäftsführer stellen oder die Gewinnverwendung ausdrücklich dem Beschluss der Generalversammlung vorbehalten. Die Buchung
sind rückstellungsfähig ( DKMZ/Zorn § 9 Rz 78 „Handelsvertreter“). Hauptversammlung, Generalversammlung . Aufwendungen für deren
relevant ist idZ, dass die Ambulanzflüge in der Satzung erwähnt sind und dass die Höhe der Mitgliedsbeiträge durch die Generalversammlung des Vereins fixiert wird (
Deadlock-Verfahren: Hier wird im Wesentlichen jener Gesellschafter, der einen wesentlichen Beschlussantrag in der Generalversammlung nicht durchgebracht hat, berechtigt,...Sonderrechte eingeräumt? Welchen Regeln soll die Einberufung und der Ablauf von Generalversammlungen folgen (Einberufungsfristen,
zu ändern. Bei Kapitalgesellschaften ist vorgesehen, dass der aufgestellte Jahresabschluss durch die Generalversammlung oder den Aufsichtsrat und die
eingezahlten Stammeinlagen; allerdings steht ihnen grundsätzlich kein Stimmrecht zu, obwohl sie zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt sind. Die Eintragung...weiter. [133] Der Liquidationsbeschluss der GmbH-Generalversammlung führt daher nicht zum Verlust der
[285] Neben den Geschäftsführern zählen auch die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit („Generalversammlung “) zu den Organen der GmbH. Die
§ 235 UGB ). Bei der GmbH stellt die Generalversammlung den Jahresabschluss fest. Bei der AG
FAH , GmbHG (2017) § 83 Rz 13. AA Harrer , Die Kompetenzen der Generalversammlung bei unzulässigen Entnahmen, FS Aicher
abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Generalversammlung Beschlüsse nur mit einer
§ 16a Abs 2 GmbHG ist der Rücktritt gegenüber der Generalversammlung , wenn dies in der Tagesordnung
den GmbH-rechtlichen Bestimmungen über die Beschränkungen der Geschäftsführerbefugnis durch Beschlüsse (Weisungen) der Generalversammlung zu beurteilen. Wesentliches Merkmal...der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen qualifizierten Mehrheit bei Abstimmungen in die Lage versetzt, Beschlüsse der Generalversammlung zumindest zu verhindern (liegt
Der Geschäftsführung obliegt die Leitung der Gesellschaft sowie die Entscheidungsfindung, soweit sie nicht einem Generalversammlungsbeschluss vorbehalten ist. [1051] Die Generalversammlung kann darüber hinaus das...S. 368 Die Generalversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft statt. Alle Gesellschafter sind zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 51 %
13 Zustimmung durch die Hauptversammlung bzw Generalversammlung .
b) Ein halbes Jahr später wird in einer Generalversammlung beschlossen, von der zuvor gebildeten...Kapitalrücklage a) In der Generalversammlung wird von den Gesellschaftern der
Ges’ters (ohne Sperrminorität) zu beurteilen sind, insb, ob die Unterworfenheit unter den Willen der Generalversammlung durch vertragl Vereinbarungen mit der