Suchen Kontrast Hilfe
Schnelle Antwort
Welche Beschlüsse sind in einer ordentlichen Generalversammlung einer GmbH jedenfalls zu fassen?
Gegenstand der ordentlichen Generalversammlung sind gemäß § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG jedenfalls die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung der Geschäftsführer.

(Gonaus/Schmidsberger, Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung, 27)
...laden...
Weitere Beiträge laden