Letzterem zuzurechnen, wenn der Verein nach außen nicht auftritt, kein eigenes Bankkonto hat und nicht einmal Generalversammlungsprotokolle vorgelegt werden können (
Trefferliste
Gegenstand der ordentlichen Generalversammlung sind gemäß § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG jedenfalls die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung der Geschäftsführer.
(Gonaus/Schmidsberger, Praxisleitfaden GmbH-Generalversammlung, 27)
etwa wenn damit das Ausscheiden eines bisherigen Gesellschafters verbunden ist. Auf die Eintragung dieses Haupt- bzw Generalversammlungsbeschlusses in das Firmenbuch kommt es in diesem...(abgesehen von Fällen, in denen eine Ausnahme von diesem Zustimmungserfordernis greift) die Zustimmung der Haupt- bzw Generalversammlungen voraus. Auf dieser Basis geht ein
Anhang § 29 ff Überschneidung der Zuständigkeiten von Aufsichtsrat und Generalversammlung 3. Titel - Die Generalversammlung ...des Aufsichtsrats IV. Einberufung der Generalversammlung (Abs 4)
der aus der Vorteilserlangung erfließenden Schadenersatzansprüche durch die übrigen Gesellschafter im Rahmen der Generalversammlung verwirklicht werden (vgl
den Lagebericht sowie gegebenenfalls den Corporate Governance-Bericht nach seiner Behandlung in der Hauptversammlung (Generalversammlung ), jedoch spätestens neun Monate nach...von Rücklagen in das Ermessen der Geschäftsführer stellen oder die Gewinnverwendung ausdrücklich dem Beschluss der Generalversammlung vorbehalten. Die Buchung
Deadlock-Verfahren: Hier wird im Wesentlichen jener Gesellschafter, der einen wesentlichen Beschlussantrag in der Generalversammlung nicht durchgebracht hat, berechtigt,...Sonderrechte eingeräumt? Welchen Regeln soll die Einberufung und der Ablauf von Generalversammlungen folgen (Einberufungsfristen,
relevant ist idZ, dass die Ambulanzflüge in der Satzung erwähnt sind und dass die Höhe der Mitgliedsbeiträge durch die Generalversammlung des Vereins fixiert wird (
sind rückstellungsfähig ( DKMZ/Zorn § 9 Rz 78 „Handelsvertreter“). Hauptversammlung, Generalversammlung . Aufwendungen für deren
§ 16a Abs 2 GmbHG ist der Rücktritt gegenüber der Generalversammlung , wenn dies in der Tagesordnung
man an solchen Beiratsmodellen überwiegend nicht interessiert, obwohl die Verlagerung der Kontrollkompetenz von der Generalversammlung auf den Beirat eine situationsadäquate...eines Geschäftsanteils an Dritte oder die Umgründung einer Gesellschaft nicht von einem einstimmigen Beschluss der Generalversammlung abhängt. Dies würde dazu führen, dass
b) Ein halbes Jahr später wird in einer Generalversammlung beschlossen, von der zuvor gebildeten...Kapitalrücklage a) In der Generalversammlung wird von den Gesellschaftern der
13 Zustimmung durch die Hauptversammlung bzw Generalversammlung .
FAH , GmbHG (2017) § 83 Rz 13. AA Harrer , Die Kompetenzen der Generalversammlung bei unzulässigen Entnahmen, FS Aicher
[285] Neben den Geschäftsführern zählen auch die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit („Generalversammlung “) zu den Organen der GmbH. Die
mit diesen verbundenen Unternehmen sowie nahen Angehörigen von Gesellschaftern bedürfen der vorherigen Zustimmung der Generalversammlung . Bei dieser Beschlussfassung ist der...oder kommt ein Mehrheitsbeschluss zwischen ihnen nicht zustande, so entscheidet auf Antrag eines Geschäftsführers die Generalversammlung endgültig über die Durchführung der
der Gesellschafter Einberufung der Generalversammlung Beschlussfassung in der Generalversammlung ...§ 30j Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats § 30k Bericht an die Generalversammlung
Genehmigungen für gewisse vom Geschäftsführer durchgeführte Geschäfte, zB von Dritten wie dem Aufsichtsrat oder der Generalversammlung einer Kapitalgesellschaft) nötig sind.
Geschäftsführer nicht beendet ist, obliegt die Auflösung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers der Generalversammlung als zuständiges Organ (
allgemeinen Willensbildungsorgans sind – abhängig von der Gesellschaftsform – stärker oder schwächer ausgeprägt. Die Generalversammlung bei der GmbH hat beispielsweise eine...[314] und allgemeinen Willensbildungsorganen (zB Generalversammlung bei der GmbH; Hauptversammlung bei der
§ 235 UGB ). Bei der GmbH stellt die Generalversammlung den Jahresabschluss fest. Bei der AG