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Wer kann als Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Bestellt kann jeder Dienstnehmer des Verantwortlichen bzw Auftragsverarbeiters, der über die notwendige Qualifikation verfügt, oder auch eine externe Person oder ein externes Unternehmen.

(Frank-Woda/Steiner, Datenschutz in der Unternehmenspraxis, 85)
§ 57. Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) § 57. Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, BGBl. I Nr. 120/2017, gültig ab 25.05.2018

§ 57. Benennung, Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ...Bestimmungen dieses Hauptstücks sinngemäß. (2) Für die Stellung des Datenschutzbeauftragten  gilt Art. 38 DSGVO. (3) Dem Datenschutzbeauftragten  obliegen die in

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