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BFGjournal 7-8, August 2025, Seite 314

Haftung von Prokuristen gemäß § 9 Abs 1 BAO?

Der VwGH beantwortet Rechtsfrage zur Haftung von bevollmächtigten Personen

Michael Rauscher

Wie im BFGjournal 2023 berichtet wurde, hatte das BFG die Rechtsfrage zu entscheiden gehabt, ob ein Prokurist, der nach der Aktenlage bei zwei GmbH die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen gesellschaftsintern übernommen hatte, als „Vertreter“ im Sinne des § 83 BAO auf Grundlage des § 9 BAO zur Haftung für die nicht einbringlichen Abgaben der Gesellschaften herangezogen werden durfte. Das BFG verneinte dies, die Abgabenbehörde erhob dagegen die Amtsrevision. Die Antwort auf diese Rechtsfrage hat nun der VwGH unter Heranziehung der Reichsabgabenordnung 1931 und der Gesetzesmaterialien zur Stammfassung der BAO gegeben.

1. Die Vorgeschichte

Der Beschwerdeführer (Bf) war Prokurist von zwei GmbH und nach eigenen Angaben kaufmännischer Leiter und Leiter des Konzernrechnungswesens der Gruppe. Nach den Ausführungen der Abgabenbehörde im Verwaltungsakt soll der Bf „auf Grund seiner Funktion als Prokurist“ für die kaufmännischen und finanziellen Angelegenheiten der GmbH zuständig gewesen und ihm daher die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtung der GmbH oblegen gewesen sein. Nach Beendigung des Konkursverfahrens und Löschung der beiden Firmen infolge Verm...

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