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Umsatzsteuer-Update Jänner 2020: Aktuelles auf einen Blick
Die Highlights des Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlasses 2019
Im Folgenden werden die Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2019 (, BMF-010219/0270-IV/4/2019, BMF-AV 2019/165), jedoch ohne jene Bereiche, die erst ab 2021 in Kraft tretende gesetzliche Neuerungen betreffen, dargestellt. Die das Jahr 2021 behandelnden Passagen werden in einem gesonderten Beitrag (samt deren gesetzlichen Grundlagen) nachgeholt.
Ein großer Teil des Wartungserlasses beschäftigt sich mit den durch das StRefG 2020, BGBl I 2019/103, eingeführten gesetzlichen Neuerungen. Diesbezüglich wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auch auf das USt-Update Oktober 2019, SWK 28/2019, 1144, verwiesen.
1. Einzelfälle zum Leistungsaustausch
In Rz 8 UStR wurde die Entscheidung des Kommission/Österreich, C-51/18, eingearbeitet, wonach die Folgerechtsvergütung (gemäß § 16b UrhG) nicht steuerbar ist.
Weiters erfolgte die Einarbeitung von MEO – Serviços de Comunicações e Multimédia SA, C-295/17, allerdings erst ab : Ein im Vorhinein festgelegter Betrag, den ein Unternehmer im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist durch seinen Kunden oder aus einem diesem zuzurechnenden Grund bezieht und d...