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Mantelkauf – Änderung der wirtschaftlichen Struktur nach Einbringung
Entscheidung: Ro 2021/13/0007 (Abweisung der Parteirevision).
Norm: § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH stellte entgeltlich Räumlichkeiten und medizinische Geräte an zwei operativ im Bereich Röntgen und Computertomographie tätige Gesellschaften (einer GmbH und einer OG) zur Verfügung. Nach mehreren Jahren wurden die Anteile an der GmbH an eine natürliche Person veräußert (die anschließend auch die Geschäftsführung übernahm). Gleichzeitig wurde die OG in die GmbH eingebracht, die nunmehr die operativen Tätigkeiten selbst fortführte. Das Finanzamt sah den Mantelkauftatbestand als erfüllt an und versagte in den Folgejahren die Berücksichtigung der Verlustvorträge der GmbH.
Das BFG wies die Beschwerd...