Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
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§ 55c Nationale Gewässerbewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete (Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan)
Anmerkungen
1) Vor allem auf § 55c (iVm § 30b, 30e und 55f) beruht die Verordnung, mit der einerseits die Veröffentlichung des Planungsdokuments zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan bekannt gegeben wird und andererseits ein Maßnahmenprogramm sowie Prioritätensetzungen und die Ausweisung von Gewässerabschnitten als erheblich veränderte oder künstliche Oberflächenwasserkörper im Zusammenhang mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan erlassen werden (Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015 – NGPV 2015), BGBl II 2010/103 idF BGBl II 2017/225.
2) Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan hat die in Anhang B Teil I aufgezählten Vorgaben zu enthalten.
Schrifttum
G. Eisenberger/Brenneis/Bayer, Divergierende Rechtsansichten und VfGH zum nationalen Gewässerbewirtschaftungplan, RdU 2014, 225; Storr, Negativplanungen für Wasserkraftwerke, RdU-U&T 2016, 17; Wieser, Schwarze Sulm: Quelle für Systemfragen im Wasserrecht, ZfV 2017, 176.
Rechtsprechung
1) Art 13 Abs 6 und 24 Abs 1 WRRL sind dahin auszulegen, dass sie den als Zeitpunkt für den Ablauf der den Mitgliedstaaten für di...