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SWK 2, 10. Jänner 2022, Seite 65

5 Jahre Registrierkassensicherheitsverordnung: Zertifikate verlieren ihre Gültigkeit

Was kann noch genutzt werden, was nicht?

Markus Knasmüller

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ist seit beinahe fünf Jahren in Kraft. Damit wird eine Vielzahl der für die Erstellung der Signatur notwendigen Zertifikate ablaufen. Dieser Artikel zeigt, ob und welcher Handlungsbedarf besteht und wo ganz normal weitergearbeitet werden kann.

1. Rechtliche Grundlagen

Seit , also seit bald fünf Jahren, sind Registrierkassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen, wobei die Einzelheiten durch die RKSV festgelegt worden sind. Die RKSV basiert dabei auf einer digitalen Signatur jedes einzelnen Registrierkassenbelegs, wobei dieser einerseits einen Umsatzzähler – also die Summe aller bisherigen Umsätze mit dieser Kasse – und andererseits eine Verkettung zum letzten Beleg beinhaltet. Somit ist es – basierend auf dem Beleg – unmöglich, andere Belege zu manipulieren, ...

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