zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 55 Wasserwirtschaftliche Planung einschließlich Hochwasserrisikomanagement

Anmerkungen

1) Zu § 55 Abs 5, der aufgrund der in den folgenden Materialien genannten E des VfGH (siehe auch E 8) geändert wurde, sind zum leichteren Verständnis folgende Motive des Gesetzgebers zu BGBl I 2013/97 beachtlich (siehe RV 2290 BlgNR 24. GP 8 f): „Entsprechend dem Erkenntnis des ist die Parteistellung des Landeshauptmannes als wasserwirtschaftliches Planungsorgan in Verfahren, in denen der LH als Behörde entscheidet, mit der Behördenfunktion unvereinbar. Dies gilt auch für Verfahren, in denen der Landeshauptmann in zweiter Instanz angerufen werden kann. Diese Problematik wird mit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012, welche ua. den administrativen Instanzenzug abschafft, entschärft. Parteistellung des LH als wasserwirtschaftliches Planungsorgan ist in allen Verfahren möglich, die der Landeshauptmann nicht selbst führt bzw. in denen er nicht zur Entscheidung berufen ist. Parteistellung besteht zB in Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, weiters in Verfahren vor der Bezirksverwaltungsbehörde, bei denen Berufungsbehörde (derz...

Daten werden geladen...