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Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 53 Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne.

Anmerkungen

1) Anders als bei sonstigen Planungsvorschriften geht die Initiative nur ausnahmsweise (vgl § 53 Abs 2) von der Wasserrechtsbehörde aus; siehe zur wasserwirtschaftlichen Planung einschließlich des Hochwasserrisikomanagements § 55.

2) Eine Übersicht ua über die in einem Bezirk geltenden wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne nach § 53 sind Teil des Wasserbuches, vgl § 124 Abs 2 Z 5.

3) Rahmenpläne sind bereits bei der vorläufigen Überprüfung eines Projektes zu beachten, vgl § 104 Abs 1 lit h.

Rechtsprechung

1) Wenn sich die Darstellung der anzustrebenden wasserwirtschaftlichen Ordnung als notwendig erweist, kann die Behörde gem § 53 Abs 3 [jetzt Abs 2] im Zuge eines wasserrechtlichen Verfahrens, wozu auch ...

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