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Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Dokumentvorschau
Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 52 Anpassung an die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse.

Braumüller/Gruber

Anmerkungen

1) Eingriffe in bestehende Bewilligungen durch die Wasserrechtsbehörde sehen insb auch die § 19, 21a, 25 sowie § 66 Abs 2 und Abs 3 vor.

Rechtsprechung

1) Besteht eine Vielzahl von Bewilligungen zur Grundwasserentnahme für die Beregnung von Feldern und beeinträchtigt die Summe dieser Grundwasserentnahmen Wasserrechte zur Ausnutzung der Wasserkraft an einem Oberflächengewässer, wäre es zweckmäßig zu prüfen, ob die Beeinträchtigung der Wasserrechte zur Ausnutzung der Wasserkraft nicht durch Verfügungen vermieden oder vermindert werden können, die auf § 52 Abs 1 und 2 gestützt werden. ; siehe zu dieser Entscheidung auch die ebenfalls daraus entnommenen Ausführungen in E 183 bei § 12.

2) § 52 Abs 1 setzt für eine stattgebende Erledigung eines darauf gestützten Anpassungsantrages voraus, dass eine Änderung der Benutzung oder des Betriebes einer fremden Wasserbenutzungsanlage dem Berechtigten zumutbar ist, dessen berührte Rechte nicht wesentlich beeinträchtigt werden, und dass die mit einer solchen...

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