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Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Dokumentvorschau
Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 2 Öffentliche Gewässer

Anmerkungen

1) Der Text des in § 2 Abs 1 genannten Anhang A zum WRG (Art I Z 60 BGBl 1959/54) ist im Anschluss an § 146 abgedruckt.

2) Bei Prüfung der Frage, ob ein Gewässer als öffentlich oder privat zu qualifizieren ist, empfiehlt es sich folgende Fragen zu stellen und bei deren Prüfung diese Reihenfolge einzuhalten:

  • Handelt es sich um ein Privatgewässer nach § 3 Abs 1 lit a, lit b oder lit c?

  • Wurde das Gewässer nach § 61 zu einem öffentlichen erklärt?

  • Liegt nach § 2 Abs 2 ein vor dem Jahre 1870 entstandener Privatrechtstitel vor, sodass das Gewässer als privat anzusehen ist?

  • Handelt es sich um ein öffentliches Gewässer, das im Anhang A (§ 2 Abs 1 lit a) genannt ist?

  • Wurde das Gewässer vor Inkrafttreten des WRG 1934 () als öffentlich behandelt (§ 2 Abs 1 lit b)?

  • Handelt es sich um ein Privatgewässer nach § 3 Abs 1 lit d oder lit e?

  • Ist das Gewässer öffentlich, weil es nicht nach dem WRG als privat anzusehen ist (§ 2 Abs 1 lit c)?

Kann eine der Fragen in der vorgeschlagenen Reihenfolge bejaht werden, ist eine weitere Prüfung nicht erforderlich; vgl Näheres dazu in StDHA WRG2 § 2 Anm 1.

3) Zwischen öffentlichem Gewässer (Wasserwelle) und öffentlichem Wassergut (Grundfl...

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