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Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Braumüller/Gruber - Handbuch Wasserrecht

§ 33 Reinhaltungspflicht.

Anmerkungen

1) Siehe Anm 7 und E 108 ff bei § 21a zum früheren § 33 Abs 2.

2) Einen Abwasserbeauftragten (§ 33 Abs 3) an der Ausübung seiner Tätigkeit zu hindern, kann nach § 137 Abs 1 Z 7 strafbar sein, keinen Abwasserbeauftragten zu bestellen, nach § 137 Abs 1 Z 14. Wer als Abwasserbeauftragter die ihm obliegenden Pflichten grob vernachlässigt, kann gem § 137 Abs 1 Z 23 strafbar sein.

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