Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
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S. XVIIHinweise für den Benutzer – Abkürzungen und Zitierweise
Sowohl das Wasserrechtsgesetz 1959 als auch die mit dem Wasserrechtsgesetz eng verbundenen Gesetze und europarechtlichen Bestimmungen, zu finden im Anschluss an die Anhänge zum WRG, sind mit dem Stand am wiedergegeben. Gleiches gilt für die in dieser Entscheidungssammlung berücksichtigten Verordnungen.
Die einschlägige wasserrechtliche Rechtsprechung wurde verarbeitet, soweit die Entscheidungen aus der Zeit bis zum stammen und dann bis Mitte Oktober 2021 vom Verwaltungsgerichtshof erhältlich oder über das Rechtsinformationssystem des Bundes zugänglich wurden. Aus der Zeit vor 1989 ist Rechtsprechung wiedergegeben, soweit sie schon in der 1. Auflage dieser Sammlung berücksichtigt war und noch relevant ist. Einiges aus dieser Zeit wurde zusätzlich eingefügt.
Eine Eigenheit des Wasserrechtsgesetzes ist, dass manche Bestimmungen fast untrennbar miteinander verbunden sind, obgleich sie in der Systematik des Gesetzes weit voneinander entfernt aufzufinden sind (zB § 12 Abs 2 und 102 über wasserrechtlich geschützte Rechte und die Parteistellung ua der Rechsinhaber, § 26 und 117 zur Abgrenzung von Schadenersatzansprüchen und solchen auf...