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Subkontentechnik bei der Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung
Ungelöste Praxisfragen
Mit dem StRefG 2015/2016 wurde das Einlagenrückzahlungsregime des § 4 Abs 12 EStG auf völlig neue Beine gestellt und ein „Primat der Gewinnausschüttung“ eingeführt. Vor diesem Hintergrund sollte ausweislich der Gesetzesmaterialien das vormalige Erfordernis einer Untergliederung des Einlagenevidenzkontos in Subkonten entfallen. Da der „Primat der Gewinnausschüttung“ mit dem AbgÄG 2015 jedoch wieder aufgegeben wurde, stellt sich in der Praxis die Frage, ob damit auch eine Rückkehr zur Subkontentechnik einhergehen soll und nach Maßgabe welcher Kriterien eine Evidenzkontenuntergliederung gegebenenfalls zu erfolgen hat. Dies soll in diesem Beitrag untersucht werden.
1. Wesen von Einlagenrückzahlungen
Einlagenrückzahlungen gelten als Umkehrung des Einlagevorgangs in eine Körperschaft (Rücktausch) und führen beim Anteilsinhaber als logisches Gegenstück der Einlage zu einer Beteiligungsabstockung (§ 4 Abs 12 Satz 1 EStG). Einlagenrückzahlungsvorgänge bedingen somit eine den Buchwert bzw die Anschaffungskosten des Anteilsinhabers berührende Einnahme, der bei der leistenden Körperschaft eine Verminderung einer Eigenkapitalposition gegenübersteht. In Höhe des Buchwerts bzw der (fortgeschriebenen) Anschaffungskosten sind Einlagenrü...