Handbuch Wasserrecht
2. Aufl. 2022
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S. 1545Übersicht – Verordnungen
1. Verordnungen, verschiedene Sachbereiche
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die Form der Staumaße und Festpunkte bei wasserrechtlich bewilligten Anlagen und den Vorgang bei ihrer Anbringung (Staumaßverordnung), BGBl 1935/64; gestützt auf § 24 Abs 2 WRG 1934.
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom über die Gewässeraufsichtsorgane, BGBl 1961/177 idF BGBl 1974/444; gestützt auf § 132 Abs 5.
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom , mit der die Besorgung von Geschäften der Bundeswasserbauverwaltung dem Landeshauptmann übertragen wird, BGBl 1969/280; gestützt auf Art 104 Abs 2 B-VG; diese Verordnung ist zwar in der Anlage des 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz (BGBl I 2018/61) nicht enthalten, gilt aber gem § 2 Abs 2 Z 3 dieses Gesetzes weiterhin, da es sich um eine auf Grund von Verfassungsgesetzen erlassene Verordnung handelt.
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom über die Staubeckenkommission (Staubeckenkommissions-Verordnung 1985), BGBl 1985/222; gestützt auf § 100 Abs 3.
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtsch...