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Braumüller/Gruber

Handbuch Wasserrecht

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-1327-7

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Handbuch Wasserrecht (2. Auflage)

Anhang D - Kriterien für die Herleitung von Umweltqualitätsnormen gemäß § 30a Abs. 2

Bei der Herleitung von Umweltqualitätsnormen für synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe sind folgende Kriterien zu beachten (Richtlinie 2000/60/EG, Anhang V, 1.2.6):

Es können Umweltqualitätsnormen für Wasser, Sedimente oder Biota festgelegt werden.

Wenn dies möglich ist, sollten für die unten genannten Taxa, die für den betreffenden Wasserkörpertyp von Belang sind, wie auch für alle anderen aquatischen Taxa, für die Daten verfügbar sind, sowohl akute als auch chronische Daten beschafft werden. Der Grundbestand an Taxa umfasst

Algen und/oder Makrophyten,

Daphnien oder Organismen, die für salzhaltiges Wasser repräsentativ sind,

Fische.

Die Umweltqualitätsnorm ist in Form der maximalen jahresbezogenen Durchschnittskonzentration nach folgendem Verfahren festzulegen:

i)

Es sind geeignete Sicherheitsfaktoren festzulegen, die in jedem Einzelfall mit der Art und Qualität der verfügbaren Daten und den Leitlinien in Teil II Abschnitt 3.3.1 des Technischen Leitfadens zu der Richtlinie der Kommission 93/67/EWG über die Bewertung des Risikos von neuen notifizierten Stoffen und der Verordnung der Kommission (EG)...

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